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Kanton. Verordnungen und Merkblätter zu Sonderschulung und IVSE
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Begleitbrief: Betreuungsverordnung, Verordnung Sonderschulung und IVSE: Informatio-
nen über Aenderungen per 1. Januar 2008
Tagestaxen 2008: Anpassungen auf Grund der Aenderung des Ergänzungsleistungens-
gesetzes per 1. Jan. 2008
Gesuch für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene um Bewilligung der Zuweisung in
eine ausserkantonale Einrichtung
Merkblatt 1: - Zuweisung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung oder erhe-
blichen sozialen Beeinträchtigung
- Zuweisung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
instatio-
näre Kinder- und Jugendeinrichtungen
(Wohneinrichtungen)
- Beiträge der
Eltern und Gemeinden
- Anhang: -
Uebersicht über die Förder- und Stützmassnahmen bei
integ-
rativer Schulung
-
Uebersicht Abklärung und Zuweisung
-
Ablaufschema bei integrativer Schulung sowie bei Sonder-
schulung
Merkblatt 2: - Zuweisung von Kindern und Jugendlichen zum Sprachheilunterricht (Logo-
pädie und Legasthenietherapie)
- Anhang: Empfehlung zur graduellen Einstufung von
Behinderungen und
Störungen der Sprache oder des Sprechens
Merkblatt 5: Verfügung von Transportkosten an Eltern
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Berichte zu Bundesgesetzen & Unterlagen, die Behinderte betreffen
(Dezember-Ausgabe (pdf-Datei) der vierteljährlichen Publikation "Behinderung und Recht"
der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter "Integration Han-
dicap" mit folgenden Themen):
• 5. IVG Revision: Früherfassung und Frühintervention
• 5. IVG Revision: Übergangsrecht
• 5. IVG Revision: Die Änderungen im Bereich der Taggelder
• NFA: die Auswirkungen auf die Invalidenversicherung
• Unfallversicherung: Erhöhung des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes
Weitere interessante Unterlagen zu rechtlichen Themen finden Sie auf der Webseite der
Arbeitsgemeinschaft: www.integrationhandicap.ch
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Die Links der folgenden Themen führen alle auf die Webseite von insieme Schweiz.
News: Verschiedene Berichte zu Gesetzen und Erlässen
Vormundschaft
Leistungen der IV und EL
Geistige Behinderung
Sexualität
Schule
Alter
Biomedizin
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Verschiedene Dokumente
Stellungnahme des Vatikans zur UN-Menschenrechtskonvention für Behinderte
Urteil des österr. Obergerichtshofs stellt Lebensrecht behinderter Menschen in Frage
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Kraftquellen für Kinder und Eltern (aus: Ilse Achilles: "... um mich kümmert sich keiner")
• Positive Einstellung der Eltern zum Leben:
- Die schönen Seiten im Leben aufzeigen.
- Ein behindertes Kind ist nicht nur Belastung.
• Ehrliche Gespräche mit den Geschwistern eines behinderten Kindes. Je weniger Kinder¨
über die Behinderung ihres Geschwister wissen, desto mehr sorgen und ängstigen sie
sich.
• Zeit für das nicht behinderte Kind haben (ohne Geschwister).
• Die nicht behinderten Kinder ermutigen, Hobbys zu pflegen, Freunde einzuladen und Ein-
ladungen ohne ihre Geschwister anzunehmen.
• Kondtakt zu den Lehrern der nicht behinderten Kinder pflegen (Behinderung im Unterricht
thematisieren).
• Eine Vertrauensperson zusammen mit dem nicht behinderten Geschwister suchen, da-
mit dieses mit jemandem außerhalb der Familie über seine Probleme sprechen kann.
• Als Eltern Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
• Für sich selber Selbsthilfegruppen in Anspruch nehmen.
• Filme, Theaterstücke zum Thema "Behinderung" im Bekanntenkreis weiterempfehlen
(Rain Man, Gilbert Grape). Die Filme sind meist zu positiv, aber das Thema ins Be-
wusstsein der Gesellschaft zu bringen ist wichtiger.
• Religion kann eine Kraftquelle sein. |
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