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    Aktuelles
 
    Grossevent im Stade de Suisse

    Am Samstag, 11. September, findet im Stade de Suisse der grosse Schlussevent zum 50-
    jährigen Jubiläum von insieme Schweiz statt. Es wird ein tolles Fest geben mit vielen Attraktio-
    nen und einem Fussballturnier.. Ausführliche Informationen findet man auf der Event-Website
    <www.insieme50.ch>.
    Wer dorthin mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Privatauto fährt, sollte sich die fol-
    genden Dateien anschauen:

    - Anfahrt_Parking_Car_d.pdf
    - Anreise_Parking_d.pdf
    - SDS_Übersichtsplan_Event_Orte.pdf
 
 
 
   
insieme!-Töggeli-Turnier

    Obwohl das Turnier vom Neumarktplatz ins Café Mikado in Windisch verlegt werden musste,
    weil leider weniger Teams als erwartet sich angemeldet hatten, war es nach Aussagen der Be-
    teiligten ein toller Tag und ein schönes Erlebnis und der Wunsch wurde geäussert, das Turnier
    nächstes Jahr zu wiederholen. Spontan bildete sich aus Nichtmitgliedern und Vorstandsmitglie-
    der ein Organisationskomitee dafür - eine Chance für alle, die den Anlass dieses Jahr verpasst
    haben.

    Nachfolgend die Rangliste der Teilnehmer:
    Rang    Team-Name            Team-Mitglieder
    01         Die Barbaren            Oktay Cakar / Elsbeth Hürlimann
    02         M und M's                Mirco Portmann / Maurin Kressig

    03         Töggelis                   Dieter + Sven Loeffel
    04         Mit Vergnügen          René Hänggi / Gosia Jasik
    05         The Rangers             Pascal Blättler / Myriam Blättler
    06         Coca Cola                Peter Rupp / Denise Egloff
    07         Team Simon             Thomas + Simon Burkard   
    08         Tifuba                       Suis Aebli / Peter Zehnder
    09         Chri-Lari-Blitz            Larissa Langenegger / Christine Gloor
    10         Frauenpower             Renate Niederberger / Cécile Bucher
    11         RO-CA                     Rolf Flückiger /Carlos Destat
    12         Block                       Doris Spillmann / Rolf Höltschi
   
 
    Die Fotos unserer Veranstaltung finden Sie hier!

    Lesen Sie auch die Zeitungsberichte darüber im Pressespiegel.
 
 

    (Im folgenden finden Sie 3 Berichte aus der „Aargauer Zeitung“
    vom 8. und 9. März 2010 zu Anlässen unseres Vereins:)
skilager10







































    PISTENSPASS   Bei besten Bedingungen beim Wintersport in Saas Grund


   Brugg-Windisch: insieme im Lager in Saas-Grund

    Der grösste Teil der Gruppe von 25 Teilnehmenden ist seit über 10 Jahren Winter für
    Winter dabei. Nur für wenige ist das Lager der Insieme-Vereinigung Brugg Windisch
    eine Premiere, denn für die meisten lautet das Motto: Saaser Tal – entspannend, span-
    nend. Der Walliser Ferienort bedeutet für sie fröhliches Lagerleben, Gelegenheit ge-    
    lernte Schwünge und Schritte aufzufrischen und ein Wiedersehen mit der Saaser Bevöl-     kerung.

    Selbst Petrus begrüsste gut gestimmt und verwöhnte mit Sonnenschein. So konnte auf
    den Pisten locker und beschwingt gestemmt und geschwungen werden. Neben dem
    Sport am Tag war auch das Abendprogamm nicht unwesentlich. Ein Highlight war der
    Lottoabend mit den überraschend grosszügig gesponserten Preisen. Besonderer Dank
    gebührt auch dem Küchenteam, das mit frischen, selbst gemachten Menüs verwöhnte.
    Ein weiterer Höhepunkt wurde der Discoabend im Old-Inn und die Rangverkündigung
    und Preisverleihung des Ski- und Langlaufrennens. (cki)

    Fotos vom Skilager finden Sie hier


    Töggelen schafft Freu(n)de


    insieme wird 50 – der Verein insieme Region Brugg-Windisch feiert mit

    insieme setzt sich für die Bedürfnisse von Menschen mit einer geistigen
    Behinde
rung ein. Die nationale Organisation feiert heuer ihr 50-Jahr-
    Jubiläum und mit ihr
über 50 Vereine, zu denen auch insieme Region
    Brugg-Windisch gehört.


    ELISABETH FELLER
 
toeggelikastenDass Schweizer Skifahrerinnen und -fahrer
mit Gold, Silber oder Bronze bei Olympia
oder den Weltmeisterschaften punkten, ist
allseits bekannt. Doch wer weiss schon,
dass die Schweizer 2009 Weltmeister im
Tischfussball wurden? Ins Schweizerdeut-
sche übersetzt heisst das Töggelen und die-
ses ist bei Klein und Gross enorm beliebt.
Wer am Kasten steht und die blauen oder 
roten Figuren schnell dreht und die Stange
hin und her schiebt, gerät ins Feuer, weil
das Riesenspass macht. Nicht nur das –
Töggelen bringt ganz verschiedene Men-
schen zusammen.


    insieme heisst gemeinsam

    Genau dieser Aspekt interessiert insieme Region Brugg-Windisch. Im Hinblick auf das
    50-Jahr-Jubiläum des Dachverbandes wälzten auch die Brugg-Windischer Ideen, wie
    man dem Motto «insieme! Wir feiern zusammen 50 Jahre anders normal!» Rechnung
    tragen könnte. Schon bald einmal stellte sich heraus: Bei einem Töggeli-Turnier können
    Menschen ohne und solche mit einer Behinderung im spielerisch-sportlichen Rahmen
    aufeinander treffen. Konkret: Jedes Zweierteam soll gemischt sein. Damit, hoffen Willy
    Zweifel (Präsident) und Peter Müller (Vizepräsident), werden Begegnungen ohne
    Scheuklappen möglich.

    Zelt auf dem Neumarkt-Platz

    Mit dem Töggeliturnier will die 160 Mitglieder zählende Sektion Region Brugg-Win-
    dish also das Verständnis für den andern fördern und damit einer schönen Losung nach-
    leben: «insieme» = «gemeinsam». «Wir wollen mit diesem Jubiläumsanlass aber auch
    den insieme-Verein in Erinnerung rufen», betont Willy Zweifel. Schon möglich, dass
    das Tischfussball-Turnier am 14. August noch von der Fussball-WM-Euphorie in Süd-
    afrika profitieren wird. An diesem Sommertag wird ein 6 x 15 Meter grosses Zelt dem
    Brugger Neumarkt-Platz ein ungewohntes Gesicht geben. An vier Töggeli-Kästen wird
    das Turnier nach dem Prinzip Vorrunde, K.-o.-System und Finale entschieden. Für die
    Sieger gibt es Preise, für das Publikum ein moderiertes Rahmenprogramm. Vorgesehen
    ist etwa der Auftritt jener Hip-Hop-Tanzgruppe, die dann am 11. September am grossen
    Jubiläumsanlass im Berner Stade de Suisse teilnehmen wird. Dass der insieme-Vorstand
    Brugg-Windisch am Töggeliturnier «vor Ort» sein wird, wie es so schön heisst, ist Eh-
    rensache: Schliesslich ist das für ihn die Gelegenheit, um mit Interessierten über das zu
    reden, was insieme seit 50 Jahren Herzensanliegen ist: eine Zukunft ohne Schranken.


    WEITERE ANLÄSSE

    Region Frick ( u. a.): Freizeitparcours am Behindertensporttag in Möhlin (12. 9.).
    (AZ)

 

 
 
    Erste öffentliche Aufführungen der Theatergruppe insieme

    Am Samstag / Sonntag, den 23. / 24. Januar trat unsere vor einem Jahr gegründete Theater-
    gruppe insieme zum erstenmal öffentliich auf. Sie spielte im Saal der reformierten Kirchge-
    meinde das nach einem Märchen von Michael Ende adaptierte Stück "Wie Prinzessin Pra-
    line zu ihrem Prinzen kam..."
auf und begeisterte auf Anhieb die überaus zahlreich erschie-
    nenen
grossen und kleinen Zuschauer. Die Geschichte handelt davon, wie die beiden König-
    reiche Ost und West durch eine Zauberschüssel und einen Zauberschöpflöffel, die eine böse
    Hexe den beiden Thronerben dieser Reiche geschenkt hatte, um dadurch Zwietracht zu sä-
    hen, zum Schluss
ihre Zwistigkeiten beilegen und Frieden schliessen. Das Happy End bil-
    det
die Hochzeit der Prinzessin und des Prinzen der beiden Königsreiche.- Endrücklich war
    die
grosse Begeisterung der Schauspielerinnen und Schauspieler. Ein zufriedenes Publikum
    kam dann am Schluss noch zu feinem Kaffee und Kuchen.
    
    Schauen Sie sich hier die Fotos an!
 
 

    Entlastung von Eltern
 
    Suchen Sie eine stunden- oder tageweise Entlastung von der Alltagsbewältigung, möchten
    wir Sie daran erinnern, dass es im Aargau seit 15 Jahren einen Entlastungsdienst gibt. Kon-
    takt aufnehmen können Sie telefonisch (062 837 50 20) oder per Mail (info@entlastungs-
    dienst-ag.ch).
 
 
   
    Chlaushöck 2009
 
    Am Sonntagnachmittag haben sich in der Regionalen Werkstatt in Hausen fast 30  Perso-
    nen zum Adventshöck unseres Vereins versammelt und bei Kuchen, Mandarinen, Nüssli,
    Schokolade, Diskutieren und Spielen gemeinsam einen fröhlichen und unterhaltsamen
    Nachmittag verbracht.

    Sehen sich hier die Fotos an!..
 

   Toller Ausflug des insieme Freizytklubs
 
    Majestätich segelten sie mit ihren weiten Schwingen in luftigen Höhen, drehten ihre Kreise,
    stürzten sich in die Tiefe, um sich kurz darauf wieder in die Höhe zu schrauben oder mit
    halsbrecherischer Geschwindigketi knapp über den Köpfen der Zuschauer hinwegzusausen
    und schliesslich punktgenau beim Falkner zu landen, wo sie als Belohnung etwas Feines
    zu essen bekamen. Die begeisternde Flugshow von Adler, Falke, Milan, Habicht, Uhu und
    Geier bildete den Höhepunkt eines erlebnisreichen Tagesausflugs zur Adlerwarte auf dem
    Pfänder ob Bregenz.
 
    Dank einer grosszügigen Spende von Fr. 3100.- der Bürokassen-Mitglieder der Abteilung
    ATD von ABB Schweiz in Turgi durften die Mitglieder des Freizytklubs des Vereins insieme
    Region Brugg-Windisch und ihre Begleiter einen wunderschönen Tag erleben.

 
    Frühmorgens fuhr die erwartungsfrohe und gut gelaunte Schar mit einem Eurobus Richtung
    Ostschweiz ab. Noch war der Himmel mit dichten dunklen Wolken verhangen und ab und
    zu regnete es, so dass wir nicht wussten, ob die Greifvögel-Show am Nachmittag durchge-
    führt werden konnte. Bei einem Znünihalt auf dem Nollen stärkten wir uns mit Kaffee und
    Gipfeli und bewunderten die herrliche Aussicht auf die sanften Täler und Hügel des Kantons
    Thurgau. Der nächste Halt war in Bregenz, von wo wir mit der Seilbahn auf den Pfänder hin-
    aufschwebten. Oben angekommen, konnten wir – trotz bewölktem Himmel – eine wunder-
    bare Rundsicht auf den Bodensee und die angrenzenden Gebiete der Schweiz, Deutsch-
    lands und Österreichs geniessen.

 
    Nach einem feinen Mittagessen spielte im Freien eine Jugendblaskapelle rassige Melodien
    und gleichzeitig trat  die Sonne hinter den gelichteten Wolken hervor. So konnten wir uns
    anschliessend die Flugkünste der Greifvögel anschauen. Auf der Rückkehr überquerten wir
    mit einem grossen Schiff den Bodensee – ein weiteres schönes Erlebnis. Als wir das Schiff
    verlassen wollten, gabs noch ein bisschen Aufregung, weil der Eurobus einfach nicht mehr
    losfahren wollte. Also verliessen wir Bus und Schiff, um mit der Bahn heimzukehren. Aber
    kaum hatten wir festen Boden unter den Füssen, tat auch der Bus seinen Dienst wieder
    und brachte die froh gelaunten und um schöne Erlebnisse bereicherten Freizytklübler wie-
    der wohlbehalten nach Hause
.

    Schauen Sie sich hier die Fotos an!

 
 

l.b.


  LINARD BARDILL      Liederer            





    Buddhas Garten

    Mein kleiner Buddha - Sie wissen, mein Sohn mit dem Down-Syndrom - kennt den Garten
    wie keiner sonst. Er kennt die Käfer und die Blumen, die Vögel und Schmetterlinge und vor
    allem den Zwetschgenbaum. Auf dem Zwetschgenbaum liegt im Frühling ein Meer von Blü-
    ten, und wenn der Wind kommt, steht mein Buddha im Blütenregen und hascht nach ihnen.
    Im Herbst fallen die Früchte von den Bäumen und hinterlassen auf seiner Hose das Bild ei-
    ner Zwetschgen-Patchwork-Familie. Im Winter steht er unter dem Baum, zieht an einem Ast
    und lässt den Schnee in den Nacken fallen.

    Immer, wenn es im Garten etwas Neues zu entdecken gibt, ist mein kleiner Buddha da und
    begreift. Ich habe ihn in der Frühe überrascht, wie er im kleinen Plastikzelt sass und mit ei-
    ner Grille sprach, die sich verirrt hatte. Bisher hatte ich noch nie eine Grffle im Garten gese-
    hen. Ich hörte nur ihr Zirpen beim Eindunkeln. Nun frage ich mich, welches Lied sie wohl
    heute singt, wovon es handelt und ob sie ihrem Liebsten von der Begegnung mit meinem
    kleinen Buddha berichtet.   
                                             (aus Coop-Zeitung vom 15. Okt. 2008)
 
 

   „Unser Kind ist nicht wie andere“
 
   
Die Nachricht, dass ihr Kind nicht wie andere ist, trifft die meisten Eltern unvorbereitet. Auf
    einen Schlag sind die Träume und Wünsche,die sie für ihr Kind hegten, zunichte gemacht.
    Es braucht seine Zeit, bis sie ihre Welt wieder neu entwerfen und planen können.
 
    insieme Schweiz wil mit der Broschüre „Unser Kind ist nicht wie andere“ auzeigen,
    wie die Eltern ihre neue Lebenssituation Schritt für Schritt beältigen können. Aussagen an-
    derer Eltern ermutigen sie dabei. In e4inem zweiten Teil erhalten sie Informationen über fi-
    nanzielle Unterstützungsmöglichkeiten sowie über Institutionen und Organisationen, die sie
    bei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes unterstützen. Die Broschüre kostet Fr. 8.- +
    Versandspesen. Zu bestellen ist sie per Mail: <sekretariat@ insieme.ch> oder telefonisch:
   
031 300 50 20.
 
 
   
    Beistandschaften nach Mass
 
    Das Vormundschaftsrecht weicht dem Erwachsenenschutzrecht. Es erlaubt mehr
    Flexibilität und einen besser dosierten Schutz. Obwohl das neue Recht erst in eini-
    gen Jahren in Kraft tritt, gilt es bereits jetzt, sich mit den anstehenden Neuigkeiten
    auseinanderzusetzen.
 
    (Text: France Santi)
 
    Massgeschneiderte Lösungen. Das mag wie eine Floskel tönen, ist es aber nicht. Die Revi-
    sion des Vormundschaftsrechts, das in Zukunft Erwachsenenschutzrecht heisst, bringt ef-
    fektiv Veränderungen mit sich, die die Beziehung zwischen Vormund und Mündel tiefgrei-
    fend umgestalten.
 
    An die Stelle der standardisierten Massnahmen Vormundschaft, Beiratschaft oder Bei-   
    standschaft tritt als einzige Massnahme die Beistandschaft. Es sind vier Formen von Bei-
    standschaften vorgesehen, die miteinander kombiniert werden können (s. Kasten). Die Vor-
    teile des neuen Systems: dem Beistand kann ein präziser Auftrag erteilt werden und es
    sind punktuelle Massnahmen möglich, ohne dass die betroffen Person vollständig entmün-
    digt wird. Diese Flexibilität, die im aktuellen System nicht gegeben ist, erlaubt es, die
    Selbstbestimmung von Personen besser zu respektieren. So wird es zum Beispiel möglich,
    dass der Beistand einen Teil des Vermögens und die Rente einer Person verwaltet, diese
    aber die Freiheit behält, ihren Lohn selbst zu verwalten oder abstimmen zu gehen.
 
    Eine andere wichtige Neuerung: Die Revision bedeutet die Abschaffung der ”erstreckten el-
    terlichen Sorge”. Die Eltern werden zu Beiständen wie andere. Oder beinahe, weil für sie
    nämlich administrative Erleichterungen möglich sind. So können sie von der Pflicht befreit
    werden können, ein Inventar zu erstellen oder regelmässig Rechnung abzulegen. Geschwis-
    ter können von diesen Vereinfachungen ebenfalls profitieren. Das neue System ermöglicht
    es also Eltern, ihren Sohn oder ihre Tochter ”nach Mass“ zu unterstützen. Und indem es für
    Familienmitglieder einfacher wird, eine Beistandschaft zu übernehmen – oder auch unter
    sich aufzuteilen – wird nicht zuletzt die Solidarität innerhalb der Familie gestärkt.
 
    Damit diese Massnahmen wirklich auf Mass zugeschnitten werden können, braucht es En-
    tscheidungsinstanzen mit dem nötigen Know-how. Das Gesetz verpflichtet die Kantone in-
    terdisziplinäre Fachbehörden einzurichten. ”Die Professionalisierung dieser Erwachsenen-
    schutzbehörden ist eine der grossen Herausforderungen der Revision. Die Elternverein-
    igungen müssen die aktuellen Vorbereitungsarbeiten der Kantone verfolgen, um die zukünf-
    tige Qualität von Beistandschaftsentscheiden zu sichern“, erklärt Christa Schönbächler von  
    insieme Schweiz. Mit Inkrafttreten des neuen Rechts werden alle bestehenden Beistand-
    schaften neu beurteilt und an das neue Gesetz angepasst. Die Vormundschaften und die
    „erstreckte elterliche Sorge“ werden in einem ersten Schritt automatisch in ”umfassende
    Beistandschaften“ umgewandelt.
 

    Für die Behörden steht noch viel Arbeit an. Was die Eltern und die Vormünder anbelangt,
    empfiehlt es sich, sich möglichst früh über die neuen Beistandschaften zu informieren, um
    zum gegebenen Zeitpunkt mit den Behörden diskutieren zu können. insieme Schweiz wird
    bis Ende Jahr einen kurzen Leitfaden erstellen, der die wichtigsten Elemente dieser Revisi-
    on darlegt.
 
    Die Massnahmen in Kürze
 
    Das im Februar 2009 angenommene Erwachsenenschutzrecht wird nicht vor 2012 oder
    2013 in Kraft treten. Es sieht vier Arten von Beistandschaften vor.
 
    Die Begleitbeistandschaft wird für bestimmte Angelegenheiten mit Zustimmung der Per-
    son eingerichtet, wenn diese begleitende Unterstützung braucht. Sie lässt die Handlungs-
    fähigkeit unberührt.
 
    Die Vertretungsbeistandschaft: Der Beistand vertritt die betroffene Person für bestimmte
    Angelegenheiten. Die Handlungsfähigkeit kann – muss aber nicht – entsprechend einge-
    schränkt werden.
 
    Die Mitwirkungsbeistandschaft: Die hilfsbedürftige Person braucht für bestimmte Hand-
    lungen die Zustimmung des Beistands und ihre Handlungsfähigkeit wird entsprechend ein-
    geschränkt.
 
    Die umfassende Beistandschaft bezieht sich auf alle Angelegenheiten der Personensor-
    ge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs. Diese Beistandschaft ist vergleichbar mit
    den aktuellen Vormundschaften und der erstreckten elterlichen Sorge, die mit dem Inkraft-
    treten des neuen Rechts nicht mehr existieren.
 
    Weitere Informationen unter: www.insieme.ch (Rubrik ”Vormundschaftsrecht“)  
 
 
 
    Achtung!

   
Neu sind unter der Rubrik "Fotos" wunderschöne Bilder von den Wanderungen der Domi-
    no-
Bewohner in den Jahren 2004-2007 unter der Leitung des SAC Brugg aufgeschaltet.

 
 

    Österreich: OGH-Urteil stellt Lebensrecht behinderter Men-
    schen in Frage


    Erstmals spricht der Oberste Gerichtshof Eltern die gesamten Lebenshal-tungskosten für
    ein Kind zu, dessen Behinderung während der Schwangerschaft hät-te erkannt werden kön-
    nen. Es haftet das Spital.

    Den ganzen Artikel lesen (Word-Dokument)

 
 

    
UN-Menschenrechtskonventin für behinderte Menschen:
    Warum der Heilige Stuhl Bedenken anmeldet


    Für alle Menschen mit Behinderungen soll der volle Genuss aller Menschenrechte sicher-
    gestellt werden.

    Die ganze Stellungnahme lesen (Word-Dokument)
 
 

    Schoggiherzli-Verkauf mit tollem Erlös zugunsten der Regionalen
    Werkstatt Hausen


    Unser Verein hat am Samstag vor dem Muttertag mit Schülerinnen und Schülern der Pri-
    marschule Windisch an mehreren Orten in Brugg und Windisch einen Schoggiherzli-Ver-
    kauf zugunsten der  neuen Regionalen Behindertenwerkstatt in Hausen durchgeführt. Die
    Schoggiherzen waren während einer Woche vor dem Muttertag auch in mehr als 30 Windi-
    scher und Brugger Geschäften erhältlich. So konnten dieses Jahr mehr als 2500 Herzen
    verkauft werden und daraus ergab sich nach Abzug der Unkosten der tolle Erlös von

 Fr. 3820.05,

    der an die Stiftung für Behinderte Brugg-Windisch überwiesen wurde. Der insieme-Vorstand
    bedankt sich herzlich bei den Geschäftsführern und Ladeninhabern für ihr Wohlwollen und
    ihre Unterstützung, bei allen Helferinnen und Helfern für ihre Mitarbeit sowie ganz beson-
    ders bei den Windischer Primarschülerinnen und -schülern für ihren großen und begeister-
    ten Einsatz. Es war wirklich eine Freude, den Kindern zuzusehen, mit welchem Eifer sie
    die Schoggiherzli verkauften. Wir bedanken uns selbstverständlich ebenso bei allen, die ein
    Herz oder gleich mehrere erstanden und oft den Betrag noch aufgerundet haben.
 
 
 
    Invalidität: Alles über Renten, Rechte und Versicherungen

    Der neue Beobachter-Ratgeber "Invalidität" berücksichtigt alle Neuerungen der 5. IV-Revi-
    sion, die seit dem 1.1.08 in Kraft ist. Er verhilft im Dschungel der Neuerungen zum Durch-
    blick. Das Handbuch ist leicht verständlich, enthält viele Praxisbeispiele, Tipps, Adressen,
    Links sowie ein ausführliches Glossar und Stichwortverzeichnis. Der Ratgeber kostet 34
    Franken und ist im Buchhandel oder unter www.beobachter.ch/buchshop  erhältlich.
 
 

    Lebensräume insieme

    "Lebensräume insieme" als Beratungsstelle für Menschen mit einer geistigen Behinderung
    und deren Angehörigen und gesetzlichen Vertreter/innen soll in der ganzen Schweiz be-
    kannt werden. Ein Prospekt ist in Bearbeitung, der bei den einschlägigen regionalen Bera-
    tungsstellen aufgelegt werden kann, um an der Basis auf das Angebot "Lebensräume" auf-
    merksam zu machen. Der Prospekt kann ab Mai 08 unter lebensraeume@insieme.ch her-
    untergeladen werden.

    Geplant sind auch eine Reihe von Informationsverantstaltungen - Referate und Work-
    shops an Fachtagungen - , die Carmen Wegmann als Vertreterin von "Lebensräume insi-
    eme" mit bestreiten wird.
 
 
 
    NFA Kritik vom Gemeindepräsidentenverband

    Der Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich (GPV) ist mit dem Entwurf zum
    neuen Finanzausgleich (NFA) nicht zufrieden. Die Auswirkungen auf die Gemeinden hätten
    zum Teil gravierende Folgen.


    Der GPV verlangt vom Kanton, dass dieser Ziele formuliert und diese auch im neuen Sys-
    tem umsetzt, wie der Verband in einer Mitteilung schreibt. So solle etwa die Attraktivität
    der Zürcher Gemeinden im gesamtschweizerischen Vergleich gehalten oder verbessert wer-
    den. Für die Gemeinden soll es zudem keine Mehrbelastung beim Übergang zum NFA ge-
    ben. Allfällige Mehrausgaben im neuen System müsste der Kanton übernehmen, fordert der
    GPV Eine weitere Forderung betrifft den allgemeinen Sonderlastenausgleich. Dieser müsse
    grundsätzlich überarbeitet werden. So soll ein klar definierter Katalog von Sonderlasten und
    Indikatoren unter Berücksichtigung soziodemografischer und geografischer Unterschiede
    erstellt werden. Der Anspruch müsse dann aber nicht an den Steuerfuss gekoppelt werden,
    sondern an die Lasten, so die Gemeindepräsidenten.

    Nach dem Willen des GPV soll ausserdem der Härtefallausgleich als Instrument eingeführt
    und Investitionsbeiträge wieder ausgerichtet werden. Statt Gemeindefusionen durch den
    NFA zu verhindern, will der Verband ausserhalb des Finanzausgleichs einen Fonds für Ge-
    meindezusammenschlüsse äufnen. Ein neuer Finanzausgleich müsse die Mängel des heu-
    tigen Systems beheben und Verbesserungen bringen. Ansonsten könne er vom GPV nicht
    unterstützt werden.
 
 
 
    Meine spezielle Schwester, mein besonderer Bruder

    Was bedeutet es, mit einer behinderten Schwester, einem behinderten Bruder gross zu
    werden? Antworten auf diese Frage bietet die neue Broschüre von insieme Schweiz. Brü-
    der und Schwestern kommen darin zu Wort. In ihren Aussagen sprechen sie an, was sie
    ganz besonders bewegt: Ängste, Wut, Eifersucht,
Meine spezielle Schwester, mein spezieller Bruder
    Schuld, Überforderung, Einsamkeit, Ausweglosigkeit.
    Dabei werden auch die Chancen sichtbar, die in der
    speziellen Familiensituation stecken, die Brüder und

    Schwestern zu sozial kompetenten, starken Persön-
    lichkeiten heranwachsen lassen.

    Für die Elternvereinigung insieme spielen Geschwis-

    ter eine ganz zentrale Rolle: Viele Menschen mit gei-
    stiger Behinderung überleben ihre Eltern. Sie sind zu-
    nehmend auf die Unterstützung ihrer Geschwister an-
    gewiesen. Dieser Entwicklung trägt die insieme-Bro-
    schüre Rechnung und zeigt Eltern, den betroffenen
    Geschwistern und allen Beteiligten Wege au dieser
    besonderen Familiensituation. «Es war uns ein be-
    sonderes Anliegen, die positiven Aspekte einer Ge-
    schwisterbeziehung aufzuzeigen», erklärt Carmen
    Wegmann, Autorin der Broschüre und Mitarbeiterin
    von insieme Schweiz. Literaturhinweise und nützli-
    che Adressen vervollständigen die Broschüre.


    Buchbestellung: Meine spezielle Schwester, mein besonderer Bruder, Fr. 6.00, 14 S., insie-
    me Schweiz, Sekretariat, Postfach 6819,3001 Bern, Tel.: 031 305 13 13,
    Mail: sekretariat@insieme.ch.
 
 
 
    Leistungen IV u. EL für Menschen m. geistiger Behinderung und NFA
    Übersicht IV und EL


    Die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungsleistungen (EL) sind für
    die meisten Menschen mit geistiger Behinderung von existentieller Bedeutung. Diese So-
    zialversicherungsleistungen gleichen finanzielle Zusatzbelastungen oder auch Einbussen
    aus, die aufgrund der Behinderung entstehen und tragen damit wesentlich zur Chancen-
    gleichheit von behinderten Menschen bei. So ermöglicht die IV Entschädigungen an die
    Pflege und Betreuung (Hilflosenentschädigungen HE). Sie finanziert medizinische Mass-
    nahmen und Hilfsmittel und übernimmt die Mehrkosten bei der beruflichen Erstausbildung.
    Und schliesslich garantiert die IV-Rente (zusammen mit den EL) auch Menschen mit geis-

    tiger Behinderung ein – wenn auch bescheidenes – Grundeinkommen.

    Auswirkungen NFA: Änderungen mit dem Neuen Finanzausgleich

    Wichtige Änderungen ergeben sich für Menschen mit geistiger Behinderung ab 2008. Dies
    als Folge des neuen Finanzausgleichs, der eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und
    Kantonen vornimmt.

    Leistungen, die bisher die IV (also der Bund) erbracht hat, fallen weg. Die Kantone sind neu
    für diese Aufgaben zuständig. Dies betrifft:
    • Alle Beiträge der IV an die Früherziehung und die Sonderschulung von behinderten Kin-
      dern. Im Sinne einer klaren Abgrenzung übernimmt die IV keine Kosten mehr für Logopä-
      die und Psychomotorik (auch nicht als medizinische Massnahmen).
    • Die kollektiven Leistungen der IV (Subventionen) an Wohnheime, Werkstätten und Tages-
      stätten für behinderte Menschen.

    Die Kantone sind verpflichtet, noch für mindestens 3 Jahre (bzw. bis sie ein kantonales
    Behindertenkonzept und ein Sonderschulkonzept erarbeitet haben) die bisherigen Leistun-
    gen der IV zu erbringen.

    Auch bei den EL sind ab 2008 die Zuständigkeiten neu geregelt:
    • Die Kantone sind neu für die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (so-
      wohl bei Heim- wie auch bei NichtheimbewohnerInnen) zuständig.
    • Die Kantone sind zuständig für die Festlegung der jährlichen EL bei HeimbewohnerInnen.
    In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen: Ab 2008 müssen die Kantone dafür sor-
    gen, dass keine behinderte Person wegen dem Aufenthalt in einer Institution Sozialhilfe be-
    nötigt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem neuen Gesetz über die Institutionen (Art. 7

    IFEG).

    Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe auch Unterlagen
 
 
 
   
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