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Ab 12. Januar im Kino: «Ursula – Leben in Anderswo» von Rolf Lyssy
Rolf Lyssy («Schreiben gegen den Tod», «Die Schweizermacher») hat in den 60er-Jahren am er-
folgreichen Film «Ursula oder das unwerte Leben» mitgewirkt. Im Zentrum standen das taubblinde
Mädchen Ursula und seine Pflegemutter Anita Utzinger. Jetzt hat Lyssy die beiden wieder besucht.
Woher nimmt Ursula die Kraft, zu leben? Und woher hatte Anita Utzinger all die Jahrzehnte die Ener-
gie für die Beziehung mit ihrem Schützling? Davon erzählt «Ursula – Leben in Anderswo». In Bildern
und Dokumenten von einst. Und in bewegenden Bildern von heute. Lyssy bringt eine Geschichte auf
die Leinwand, in der die Liebe die einzige Verbindung zu Ursulas «Anderswo» ist, zu ihrem Univer-
sum ohne Bilder und Töne. Informationen zum Film
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Adventshöck 2011
Am Sonntagnachmittag , 26. November, hat sich wieder eine Schar fröhlicher Vereinsmitglieder mit
ihren Angehörigen in der Regionalen Werkstatt in Hausen getroffen, um mit Kaffee, Spanischen
Nüsschen, Mandarinen, Schöggeli und feinen Torten- und Kuchenstücken bei Spiel und Geplauder
in die Advenrszeit einzustimmen. Dazu verhalfen auch die schöne Samichlausgeschichte und die
beiden Adventslieder, vorgetragen von Frau Irma Martin von der Katholischen Seelsorgestelle für
Menschen mit Behinderungen.
Gucken Sie sich doch die Fotos von diesem Anlass an, die Siggi Semling geknipst hat.
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Medikamente gegen geistige Behinderung
Das Down-Syndrom und andere Behinderungen galten bisher als unbehandelbar. Nun aber befin-
den sich verschiedene Substanzen in der klinischen Prüfung. Ziel ist es, den Betroffenen zu einem
unabhängigeren Leben zu verhelfen. ...
—> Lesen Sie den ganzen Artikel aus der NZZ vom 13. Nov. 2011 !
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2. insieme Töggeli-Turnier
Am Samstag, 1.10.2011 trafen sich 16 hoch motivierte Zweierteams zur 2. Auflage des Tur-
niers, das am 14.8.2010 im Rahmen des Jubiläums „50 Jahre anders normal“ von insieme
Schweiz erstmals durchgeführt worden war. Die Regionale Werkstatt Hausen bot diesmal den
Rahmen für Spiel, Spass und gemütlichem Beisammensitzen. Für das leibliche Wohl sorgte
wiederum Ruth Müller mit ihrer Crew aus dem insieme-Vorstand, die Musik legte auch diesmal
der versierte DJ Pitsch auf. Auch wieder dabei war der Speaker und Moderator Michael Spill-
mann. Die vier Schiedsrichter hatten keine Mühe, für faire Spielabläufe zu sorgen.
Am Vormittag wurde die Vorrunde in 4 Gruppen ausgetragen; je die beiden ersten gelangten in
die Finalrunde. Für die an 3. und 4. Stelle Plazierten gab es erstmals eine Trostrunde. Im gros-
sen Trostfinal um den 9. Gesamtrang gewann Adidas gegen 2xC, im kleinen Final um den 11.
Rang siegten die Blu Brothers gegen die Truckking Boys.
Nach der Mittagspause kamen die Supporter und Fans in den Genuss spannender Finalspiele.
Besonders der grosse Final zwischen M+Ms und Dancers endete knapp 9:7, und mit etwas
mehr Wettkampfglück hätte das Resultat auch zugunsten der Unterlegenen lauten können. Im
kleinen Final um den 3. Platz besiegte Mülligen City das Team Monmech mit 10:6.
Allen Teilnehmenden, den Helferinnen und Helfern, wie auch den Sponsoren, die mit Natural-
spenden für einen reich gedeckten Gabentisch gesorgt hatten, gilt unser herzlicher Dank. Be-
sonders danken wir Fredi’s Backwaren AG Baden und Hansruedi Kyburz Lupfig, welche Brot
und Wurst für den bereits legendären Töggeli-Hotdog kostenlos geliefert hatten, wie auch den
vielen fleissigen Frauen für die köstlichen Beiträge zum Kuchenbuffet.
Am Ende waren sich alle einig: Im nächsten Jahr muss die 3. Auflage des Töggeli-Turniers
steigen, und wir sind wieder dabei!
Für die Turnierleitung: Peter Müller, Vizepräsident insieme Region Brugg-Windisch
Hier noch die Schlussrangliste:
1 M+Ms (Mirco Portmann + Maurin Kressig)
2 Dancers (Marcello Zufferli + Andrea Bopp)
3 Mülligen City (Marc + Sven Loeffel)
4 Team Monmech (Peter Zehnder + Rolf Höltschi)
5 Obelix (Dominic Howald +Jürgen Semling)
6 HPS-Kickers (Lars Klein + Willy Troller)
7 Barbaren (Ogi Cakar + Lazlo Rudi)
8 Hop Schwyz (Cecilia Bucher + Saverio Zufferli)
9 Adidas (Pascal + Miriam Blättler)
10 2xC (Carlos Deslar + Cécile Müller)
11 Blu Brothers (Michael Gisler + Lukas Büchi)
12 Truckking Boys (Rolf Flückiger + Chris Bopp)
13 Chris Lari Blitz (René + Gosia Hänggi)
14 Team Wolle (Doris Spillmann + Giancarlo Heeb)
15 Christine und Daniela (Christine Gloor + Daniela Burger)
16 Team Simon (Thomas + Simon Burkard)
Hier gehts zu den Photos!
Und hier zu den Zeitungsberichten!
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Autismus: Protein stört Kommunikation im Gehirn
Wissenschaftler der Duke University haben nachgewiesen, dass ein einzelnes Protein Störun-
gen des autistischen Spektrums auslösen kann, indem es die effektive Kommunikation zwi-
schen den Gehirnzellen stoppt. Das Team um Guoping Feng schuf durch die Mutation des
Gens, das die Produktion des Proteins Shank3 kontrolliert, autistische Mäuse. Die Tiere wie-
sen soziale Probleme und repetitive Verhaltensmuster auf, beides klassische Symptome von
Autismus und ähnlichen Krankheiten. Die in "Nature" veröffentlichte Studie macht Hoffnung auf
die ersten wirksamen Behandlungsansätze mit Meikamenten.
Es wurden bereits Hunderte Gene gefunden, die mit dem Autismus in Zusammenhang stehen.
Die genaue Kombination von Genetik, Biochemie und anderen Unweltfaktoren, die zu einer Er-
krankung führen, ist bis jetzt noch nicht
erforscht. Jeder Patient verfügt nur über eine oder eine
Handvoll dieser Mutationen. Das macht es schwierig, entsprechende Medikamente zu entwi-
ckeln. Shank3 findet sich in den Synapsen, den Kontaktstellen zwischen den Gehirnzellen, die
es ihnen ermöglichen miteinander zu kommunizieren.
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Grosszügige Spende für die insieme Theatergruppe
Von der Gemeinnützigen Stiftung der Neuapostolischen Kirche in Zürich hat unsere The-
atergruppe die grosszügige Spende von Fr, 5000.- erhalten. Vermittelt wurde dieser Beitrag
durch Frau Marianne Meier aus Villnachern, die Mitglied des Stiftungsrates ist. Da die Durch-
führung des Theaterkurses mit professioneller Leitung und die Aufführungen unseren kleinen
Verein mit jährlichen Gesamtkost en von etwa Fr. 12'000.- ziemlich stark belasten, kommt uns
diese Spende sehr gelegen und wir sagen der Gemeinnützigen Stiftung der NAK Zürich auch
an dieser Stelle dafür einen ganz herzlichen Dank und vergelts Gott.
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insieme Theatergruppe
Nach dem begeisternden erstmaligen Auftreten unserer Theatergruppe mit dem Stück "Wie
Prinzessin Praline zu ihrem Prinzen kam..." (2 ausverkaufte Aufführungen! Siehe Fotos),
wollten die Schauspielerinnen und Schauspieler weitermachen und haben in 3 ausverkauften
Vorführungen des Stücks "Seemannsgarn" wieder tolle Leistungen erbracht.
Schauen Sie sich hier einige Bilder von der 2. Aufführung an._
Zeitungsberichte finden Sie auf der Seite "Verein" --> "Pressespiegel" .
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Wintersportlager 2011 in Saas-Grund (Bericht
der Leiters Rolf Schödler)
Mit einer kleiner Gruppe von 17 Teilnehmern und 10 Leitern
sowie der Küchenmannschaft reis-
ten wir voller Elan und gut gelaunt nach
Saas-Grund. Einige Teilnehmer waren zum ersten Mal
im Lager von insieme Region
Brugg-Windisch, aber für die meisten war das Skilager Saas-
Grund jeweils eine
spannende und lässige Woche.
Diesmal hatte es allerdings zu wenig Schnee oder die Loipen waren nicht präpariert. Deshalb
mussten die Langläufer den Tag damit verbringen, zu wandern oder Ausflüge nach Saas-Fee
zu unternehmen. Für die Skifahrer allerdings herrschten tolle Schneeverhältnisse:
sie konnten
jeden Tag das anwenden, was sie eben gelernt hatten oder bereits beherrschten. Am Abend
kam neben dem Sport auch die Geselligkeit und die Unterhaltung nicht zu kurz. Der Höh-
punkt war das Pizza-Essen in der Pizzeria
und - dank grosszügigen Sponsoren - anschlies-
send das Highlight des Discobesuchs.
Wir freuen uns bereits auf das
nächste Skisportlager und hoffen, dass wir nächstes Jahr vom
25.Februar bis am
03.März mit einer noch grösseren Gruppe und bei mehr Schnee nach
Saas-Grund ins
schöne Wallis fahren können.
Gruss aus dem Skilager
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Bericht zur Theateraufführung im "General-Anzeiger"
Um den Bericht zu lesen, klicken Sie bitte hier (bitte auf das sich öffnende jpg-Bild klicken,
um es zu vergrössern).
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insieme Kanton Bern äussert sich zur Thematik des Missbrauchs
Klicken Sie hier, um die Pressemitteilung zu lesen (Word-Dokument).
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Frankreichs Bischöfe warnen vor Erschaffung von „Medikamenten-
babys“
Es sei menschenunwürdig, ein Baby als Patch für einen anderen zu künstlich zeugen.
Den ganzen Text finden Sie hier (Word-Dokument).
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Behinderten weht ein rauher Wind im sozialen Umfeld entgegen
Bedenkliche Entwicklungen bei der 5. und 6. IV-Revision und der AHV
Immer mehr werden Menschen mit Behinderung zur Kasse gebeten um die Sozialversicherun-
gen zu sanieren. Bei der 5. IV-Revision verzichten Behinderte auf einige Leistungen. IV rele-
vante Krankheitsbilder wie Schleudertrauma oder Fybromyalgie wurden ausgeschlossen.
Auch mit der Revision der Arbeitslosenversicherung wurden Menschen mit Behinderung be-
nachteiligt und Leistungen gekürzt. Nun steht die 6. Revision der Invalidenversicherung vor der
Tür. Mit der Revision 6 a sollen ca. 16'500 Menschen aus der Rente in den Arbeitsprozess in-
tegriert werden. Eine gute Idee; die Frage ist aber, wie?
Mit der 6 b sollen die Renten verändert werden. Für alle Menschen mit einer IV-Rente sind Re-
duktionen bis 40 % vorgesehen. Mit diesen Absichten zeigen einige Politiker den Menschen
mit Behinderung die kalte Schulter und verschieben die Kosten vom Bund zu den Kantonen
und schlussendlich zu den Gemeinden.
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Ombudsstelle für Behinderte
Aargauer Zeitung am Sonntag, 3.10.2010
Der Kanton hat ein Behindertenkonzept ausgearbeitet. Ab 2011 gibt es eine Stelle für Be-
schwerden. Sie wird vom Verein Patientenstelle Aargau-Solothurn geführt. Der Bund ist nicht
mehr zuständig für die Finanzierung von Einrichtungen für Behinderte. Mit Inkrafttreten des
neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1.
Januar 2008 hat dafür nicht mehr die Invalidenversicherung die Verantwortung, sondern die
Kantone. Nun hat der Kanton Aargau ein Behindertenkonzept ausgearbeitet, um dem Bund
aufzuzeigen, wie er sicherstellt, dass allen behinderten, auf Betreuung angewiesenen Erwach-
senen adäquate Angebote zur Verfügung stehen.
Im Aargau gibt es 34 anerkannte Einrichtungen für behinderte Erwachsene. Rund 2450 Aar-
gauerinnen und Aargauer werden in geschützten Werk- und Tagesstätten betreut. Etwa 450
Behinderte arbeiten oder wohnen in einer Einrichtung in einem anderen Kanton.
Mit dem Betreuungsgesetz, das seit 2007 in Kraft ist, habe man sich frühzeitig auf den NFA
vorbereitet und die Verpflichtungen rechtlich bereits umgesetzt, schreibt die Regierung in einer
Mitteilung. Das ausgearbeitete Konzept legt unter anderem fest, wie der Kanton die Aufsicht,
Planung und Finanzierung der Angebote sowie die Finanzierung ausserkantonaler Aufenthalte
erfüllen soll. Zuständig ist die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten im Depar-
tement Bildung, Kultur und Sport. Der Kanton hält fest, man wolle weiterhin eng mit den Be-
hindertenorganisationen zusammenarbeiten. Seit der Übernahme der neuen Verantwortung
würden sie bei der Weiterentwicklung der Angebote einbezogen.
Wer nicht zufrieden ist mit der Arbeit der Einrichtungen für Behinderte, dem steht ab 2011 ei-
ne unabhängige Ombudsstelle in Aarau zur Verfügung. Sie wird vom Verein Patientenstelle
Aargau-Solothurn geführt, der vom Kanton bereits mit der Führung der Ombudsstelle für Per-
sonen in Pflegeeinrichtungen beauftragt ist. (AZ)
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LINARD BARDILL
Liederer
Mongoloid
Viele Leute fragen mich, warum ich meinen mongoloiden Sohn "meinen kleinen Buddha" nen-
ne. Andere nerven sich, weil Buddha für sie etwas Erhabenes ist, das sicher nichts mit einem
geistig behinderten Kind zu tun hat. Früher sagte man mongoloid, weil die meisten Menschen
mit einer Trisomie 21 Mandelaugen haben. Doch weil Mongolen nichts für ihre Mandelaugen
können, nannte man die nach dem Mann, der diese sogenannte Krankheit als Erster wissen-
schaftlich beschrieben hatte. Er hiess Down, daher Down-Syndrom. Wer das 21. Chromosom
dreifach hatte, bekam eine Bezeichnung verpasst, die mit Down (hinab) anfängt.Meine Erfah-
rung als Vater ist nicht Down, sondern Glück. Das Glück, einem grossen Menschen begeg-
nen zu dürfen, der in diesem Kind steckt. In seiner Gegenwärtigkeit hat es für mich etwas Er-
leuchtetes. Und ich erfahre, wenn ich mit ihm zusammen bin, dass die Welt eins ist. Darum
nenne ich ihn meinen kleinen Buddha. Es gibt Menschen, die lieben die Geschichten über ihn
mehr als den ganzen Rest, den ich sonst noch
erzähle. (aus
Coop-Zeitung)
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Adventshöck 2010
Am ersten Adventssonntag trafen sich 25 Vereinsmitglieder am traditionellen Adventshöck
zu einem regen Gedankenaustausch bei feinen Kuchen, Mandarinen, Schöggeli und Nüssli
und verschiedenen Getränken. Daneben vergnügte man sich auch bei verschiedenen Spielen.
Zwischendurch erzählte uns Frau Irma Martin eine schöne und besinnliche Adventsgeschich-
te, die auch die anwesenden Kinder verstanden. Davor und danach sangen wir noch ein Ad-
ventslied. Ein gelungener Anlass, wie die Rückmeldungen am Schluss bestätigten.
Die Fotos von diesem Anlass finden Sie hier.
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Präimplantationsdiagnostik (PID)
Zur PID-Diskussion in Deutschland finden Sie unter der Rubrik "Unterlagen" eine interessan-
te und lesenswerte Stellungnahme.
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Weitere Sendungen über geistige Behinderung in Radio und Fernsehen
Eine Reihe interessanter Sendungen in Radio und Fernsehen finden Sie auf unserer Homepa-
ge unter der Rubrik "Unterlagen".
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Behinderungspolitische neueste Mitteilungen:
Entschiedenes Nein
zur 6b IVG-Revision
Die
Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe DOK lehnt die
Abbauvorlage
des Bundesrats ab. Die Behindertenorganisationen zählen auf eine
Korrektur durch den Bun-
desrat, wie sie in einer Medienmitteilung festhalten.
(Quelle: Agile)
AGILE: Vorlage zurück zum Absender
Die 6b IVG-Revision
zielt auf einen völlig einseitigen Abbau bei der Invalidenversicherung ab.
Und
dies in einem noch nie dagewesen Ausmass. Der Dachverband der
Behinderten-Selbst-
hilfe wehrt sich gegen diesen Grossangriff auf die Existenz
Tausender Versicherter. (Quelle:
Agile)
Gleichstellungsrat Egalité Handicap
AGILE sucht neue Mitglieder
und eine(n) PräsidentIn für den Gleichstellungsrat Egalité Handi-
cap. Dieses
Gremium ist ein nationales Reflexionsforum für Fragen zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderung.
Arbeitsmarkt -
Behinderung
AGILE hat sein Dossier über
die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung ausge-
baut: mit
allgemeinen Informationen zu beruflicher Integration und bestehenden
Diskriminie-
rungen und mit Tipps zur Stellensuche.
BSV -
Forschungsbericht BSV «Evaluation des nationalen Projekts IIZ-MAMAC»
Bern, 20.10.2010 - Um die
Zusammenarbeit der Institutionen im Bereich der beruflichen Wie-
dereingliederung
zu verbessern, wurde zu Beginn des Jahres 2000 die interinstitutionelle
Zu-
sammenarbeit (IIZ) initiiert. Im Rahmen von IIZ sollte mit MAMAC
(„Medizinisch-arbeitsmarktli-
che Assessments mit Case Management“) ein
grundlegender Perspektivenwechsel eingeläu-
tet werden: Statt wie bis anhin auf
institutionelle Zuständigkeiten zu fokussieren, sollten die
Bedürfnisse von
Personen mit Mehrfachproblemen ins Zentrum gerückt und in gemeinsamen
Assessments die Eingliederungschancen eruiert und koordiniert angegangen
werden. Ziel der
von BSV und SECO lancierten Evaluation ist es, allfällige
Erfolgsfaktoren aus der Vielfalt kan-
tonaler MAMAC-Varianten mit ihren
verschiedenen Prozessen zu finden. Bundesamt für Sozi-
alversicherungen.
Nationales Projekt
zur Reintegration von Arbeitslosen gescheitert
Bern (sda) Ein nationales
Projekt, in welchem Arbeitslosen- und Invalidenversicherung sowie
die Sozialhilfe zusammenarbeiten, soll laut seinen externen Überprüfern nicht in
den Kantonen
verankert werden.
EDI -
Eigenständiger IV-Ausgleichsfonds
Bern, 27.10.2010 - Der
Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Verwaltung des
Ausgleichsfonds der AHV verabschiedet. Die Verordnungsbestimmungen ergänzen das
Bun-
desgesetz über die Sanierung der IV und ermöglichen so die Einrichtung eines
eigenständigen
IV-Ausgleichsfonds. AHV, IV und EO verfügen künftig über eigene
Ausgleichsfonds. Das Ge-
setz über die Sanierung der IV und die
Verordnungsänderung treten per 1. Januar 2011 in Kraft.
BAG - Dialog
Nationale Gesundheitspolitik - Wegweiser für Palliative Care in der
Schweiz
Bern,
22.10.2010 - Bund und Kantone haben gemeinsam die «Nationalen Leitlinien
Palliative
Care» verabschiedet. Erstmals wird damit ein gesamtschweizerischer
Konsens erreicht, was
Palliative Care beinhaltet, wann sie beginnt oder wer sie
erbringt. Über 100 Organisationen
und Institutionen haben sich daran beteiligt.
Online-Fahrplan lernt sprechen
Menschen
mit Behinderungen profitieren ebenfalls von Neuerungen im SBB-Online-Fahrplan:
Der bisher in tabellarischer Form dargestellte Fahrplan lässt sich neu auch als
Lauftext dar-
stellen, welcher auf Wunsch als Audiodatei vorgelesen wird. Den
gesprochenen Text kann
man über alle gängigen Browser abrufen oder als MP3-File
für mobile Endgeräte wie Mobilte-
lefone herunterladen. Die innovative Funktion
hat die SBB in enger Zusammenarbeit mit der
schweizerischen Stiftung zur
behindertengerechten Technologienutzung «Zugang für alle»
www.access-for-all.ch entwickelt und
umgesetzt.
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Entlastung von
Eltern
Suchen
Sie eine stunden- oder tageweise Entlastung von der Alltagsbewältigung, möchten
wir Sie daran erinnern, dass es im Aargau seit 15 Jahren einen Entlastungsdienst
gibt. Kon-
takt aufnehmen können Sie telefonisch (062 837 50 20)
oder per Mail (info@entlastungs-
dienst-ag.ch).
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LINARD BARDILL
Liederer
Buddhas Garten
Mein kleiner Buddha - Sie wissen, mein Sohn mit dem Down-Syndrom - kennt den Garten
wie keiner sonst. Er kennt die Käfer und die Blumen, die Vögel und Schmetterlinge und vor
allem den Zwetschgenbaum. Auf dem Zwetschgenbaum liegt im Frühling ein Meer von Blü-
ten, und wenn der Wind kommt, steht mein Buddha im Blütenregen und hascht nach ihnen.
Im Herbst fallen die Früchte von den Bäumen und hinterlassen auf seiner Hose das Bild ei-
ner Zwetschgen-Patchwork-Familie. Im Winter steht er unter dem Baum, zieht an einem Ast
und lässt den Schnee in den Nacken fallen.
Immer, wenn es im Garten etwas Neues zu entdecken gibt, ist mein kleiner Buddha da und
begreift. Ich habe ihn in der Frühe überrascht, wie er im kleinen Plastikzelt sass und mit ei-
ner Grille sprach, die sich verirrt hatte. Bisher hatte ich noch nie eine Grffle im Garten gese-
hen. Ich hörte nur ihr Zirpen beim Eindunkeln. Nun frage ich mich, welches Lied sie wohl
heute singt, wovon es handelt und ob sie ihrem Liebsten von der Begegnung mit meinem
kleinen Buddha berichtet.
(aus Coop-Zeitung vom 15. Okt. 2008)
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Beistandschaften nach Mass
Das Vormundschaftsrecht weicht dem
Erwachsenenschutzrecht. Es erlaubt
mehr
Flexibilität und einen besser
dosierten Schutz. Obwohl das neue Recht
erst in
einigen Jahren in Kraft tritt,
gilt es bereits jetzt, sich mit den anstehende
Neuig-
keiten auseinanderzusetzen.
(Text: France
Santi)
Massgeschneiderte Lösungen. Das mag wie eine Floskel
tönen, ist es aber nicht. Die Revi-
sion des Vormundschaftsrechts, das in Zukunft
Erwachsenenschutzrecht heisst, bringt ef-
fektiv Veränderungen mit sich, die die
Beziehung zwischen Vormund und Mündel tiefgrei-
fend umgestalten.
An die Stelle der standardisierten
Massnahmen Vormundschaft, Beiratschaft oder Bei-
standschaft tritt als einzige
Massnahme die Beistandschaft. Es sind vier Formen von Bei-
standschaften
vorgesehen, die miteinander kombiniert werden können (s. Kasten). Die Vor-
teile
des neuen Systems: dem Beistand kann ein präziser Auftrag erteilt werden und es
sind punktuelle Massnahmen möglich, ohne dass die betroffen Person vollständig
entmün-
digt wird. Diese Flexibilität, die im aktuellen System nicht gegeben ist,
erlaubt es, die
Selbstbestimmung von Personen besser zu respektieren. So wird
es zum Beispiel möglich,
dass der Beistand einen Teil des Vermögens und die Rente
einer Person verwaltet, diese
aber die Freiheit behält, ihren Lohn selbst zu
verwalten oder abstimmen zu gehen.
Eine andere wichtige Neuerung: Die
Revision bedeutet die Abschaffung der ”erstreckten el-
terlichen Sorge”. Die
Eltern werden zu Beiständen wie andere. Oder beinahe, weil für sie
nämlich
administrative Erleichterungen möglich sind. So können sie von der Pflicht
befreit
werden können, ein Inventar zu erstellen oder regelmässig Rechnung
abzulegen. Geschwis-
ter können von diesen Vereinfachungen ebenfalls profitieren.
Das neue System ermöglicht
es also Eltern, ihren Sohn oder ihre Tochter ”nach
Mass“ zu unterstützen. Und indem es für
Familienmitglieder einfacher wird, eine
Beistandschaft zu übernehmen – oder auch unter
sich aufzuteilen – wird nicht zuletzt
die Solidarität innerhalb der Familie gestärkt.
Damit diese Massnahmen wirklich auf
Mass zugeschnitten werden können, braucht es En-
tscheidungsinstanzen mit dem
nötigen Know-how. Das Gesetz verpflichtet die Kantone in-
terdisziplinäre
Fachbehörden einzurichten. ”Die Professionalisierung dieser
Erwachsenen-
schutzbehörden ist eine der grossen Herausforderungen der Revision.
Die Elternverein-
igungen müssen die aktuellen Vorbereitungsarbeiten der Kantone
verfolgen, um die zukünf-
tige Qualität von Beistandschaftsentscheiden zu
sichern“, erklärt Christa Schönbächler von
insieme Schweiz. Mit Inkrafttreten
des neuen Rechts werden alle bestehenden Beistand-
schaften neu beurteilt und an
das neue Gesetz angepasst. Die Vormundschaften und die
„erstreckte elterliche Sorge“
werden in einem ersten Schritt automatisch in ”umfassende
Beistandschaften“
umgewandelt.
Für die Behörden steht noch viel Arbeit
an. Was die Eltern und die Vormünder anbelangt,
empfiehlt es sich, sich
möglichst früh über die neuen Beistandschaften zu informieren, um
zum gegebenen
Zeitpunkt mit den Behörden diskutieren zu können. insieme Schweiz wird
bis Ende
Jahr einen kurzen Leitfaden erstellen, der die wichtigsten Elemente dieser
Revisi-
on darlegt.
Die Massnahmen in Kürze
Das im Februar 2009 angenommene
Erwachsenenschutzrecht wird nicht vor 2012 oder
2013 in Kraft treten. Es sieht
vier Arten von Beistandschaften vor.
Die Begleitbeistandschaft wird für bestimmte Angelegenheiten mit Zustimmung der
Per-
son eingerichtet, wenn diese begleitende Unterstützung braucht. Sie lässt
die Handlungs-
fähigkeit unberührt.
Die Vertretungsbeistandschaft: Der Beistand vertritt die betroffene Person für bestimmte
Angelegenheiten. Die Handlungsfähigkeit kann – muss aber nicht – entsprechend
einge-
schränkt werden.
Die Mitwirkungsbeistandschaft: Die hilfsbedürftige Person braucht für bestimmte
Hand-
lungen die Zustimmung des Beistands und ihre Handlungsfähigkeit wird
entsprechend ein-
geschränkt.
Die umfassende Beistandschaft bezieht sich auf alle Angelegenheiten der Personensor-
ge,
der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs. Diese Beistandschaft ist
vergleichbar mit
den aktuellen Vormundschaften und der erstreckten elterlichen
Sorge, die mit dem Inkraft-
treten des neuen Rechts nicht mehr existieren.
Weitere Informationen unter: www.insieme.ch (Rubrik ”Vormundschaftsrecht“)
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Österreich: OGH-Urteil stellt Lebensrecht behinderter Menschen in Frage
Erstmals spricht der Oberste Gerichtshof Eltern die gesamten Lebenshal-tungskosten für
ein Kind zu, dessen Behinderung während der Schwangerschaft hät-te erkannt werden kön-
nen. Es haftet das Spital.
Den ganzen Artikel lesen (Word-Dokument)
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UN-Menschenrechtskonventin für behinderte Menschen:
Warum der Heilige Stuhl Bedenken anmeldet
Für alle Menschen mit Behinderungen soll der volle Genuss aller Menschenrechte sicher-
gestellt werden.
Die ganze Stellungnahme lesen (Word-Dokument)
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Invalidität: Alles über Renten, Rechte und Versicherungen
Der neue Beobachter-Ratgeber "Invalidität" berücksichtigt alle Neuerungen der 5. IV-Revi-
sion, die seit dem 1.1.08 in Kraft ist. Er verhilft im Dschungel der Neuerungen zum Durch-
blick. Das Handbuch ist leicht verständlich, enthält viele Praxisbeispiele, Tipps, Adressen,
Links sowie ein ausführliches Glossar und Stichwortverzeichnis. Der Ratgeber kostet 34
Franken und ist im Buchhandel oder unter www.beobachter.ch/buchshop erhältlich.
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Lebensräume insieme
"Lebensräume insieme" als Beratungsstelle für Menschen mit einer geistigen Behinderung
und deren Angehörigen und gesetzlichen Vertreter/innen soll in der ganzen Schweiz be-
kannt werden. Ein Prospekt ist in Bearbeitung, der bei den einschlägigen regionalen Bera-
tungsstellen aufgelegt werden kann, um an der Basis auf das Angebot "Lebensräume" auf-
merksam zu machen. Der Prospekt kann ab Mai 08 unter lebensraeume@insieme.ch her-
untergeladen werden.
Geplant sind auch eine Reihe von Informationsverantstaltungen - Referate und Work-
shops an Fachtagungen - , die Carmen Wegmann als Vertreterin von "Lebensräume insi-
eme" mit bestreiten wird.
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Leistungen IV u. EL für Menschen mit geistiger Behinderung und NFA
Übersicht IV und EL
Die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungsleistungen (EL) sind für
die meisten Menschen mit geistiger Behinderung von existentieller Bedeutung. Diese So-
zialversicherungsleistungen gleichen finanzielle Zusatzbelastungen oder auch Einbussen
aus, die aufgrund der Behinderung entstehen und tragen damit wesentlich zur Chancen-
gleichheit von behinderten Menschen bei. So ermöglicht die IV Entschädigungen an die
Pflege und Betreuung (Hilflosenentschädigungen HE). Sie finanziert medizinische Mass-
nahmen und Hilfsmittel und übernimmt die Mehrkosten bei der beruflichen Erstausbildung.
Und schliesslich garantiert die IV-Rente (zusammen mit den EL) auch Menschen mit geis-
tiger Behinderung ein – wenn auch bescheidenes – Grundeinkommen.
Auswirkungen NFA: Änderungen mit dem Neuen Finanzausgleich
Wichtige Änderungen ergeben sich für Menschen mit geistiger Behinderung ab 2008. Dies
als Folge des neuen Finanzausgleichs, der eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und
Kantonen vornimmt.
Leistungen, die bisher die IV (also der Bund) erbracht hat, fallen weg. Die Kantone sind neu
für diese Aufgaben zuständig. Dies betrifft:
• Alle Beiträge der IV an die Früherziehung und die Sonderschulung von behinderten Kin-
dern. Im Sinne einer klaren Abgrenzung übernimmt die IV keine Kosten mehr für Logopä-
die und Psychomotorik (auch nicht als medizinische Massnahmen).
• Die kollektiven Leistungen der IV (Subventionen) an Wohnheime, Werkstätten und Tages-
stätten für behinderte Menschen.
Die Kantone sind verpflichtet, noch für mindestens 3 Jahre (bzw. bis sie ein kantonales
Behindertenkonzept und ein Sonderschulkonzept erarbeitet haben) die bisherigen Leistun-
gen der IV zu erbringen.
Auch bei den EL sind ab 2008 die Zuständigkeiten neu geregelt:
• Die Kantone sind neu für die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (so-
wohl bei Heim- wie auch bei NichtheimbewohnerInnen) zuständig.
• Die Kantone sind zuständig für
die Festlegung der jährlichen EL bei HeimbewohnerInnen.
In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen: Ab 2008 müssen die Kantone dafür sor-
gen, dass keine behinderte Person wegen dem Aufenthalt in einer Institution Sozialhilfe be-
nötigt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem neuen Gesetz über die Institutionen (Art. 7
IFEG).
Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe auch Unterlagen
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