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Grossevent im Stade de Suisse
Am Samstag, 11. September, findet im Stade de Suisse der grosse Schlussevent zum 50-
jährigen Jubiläum von insieme Schweiz statt. Es wird ein tolles Fest geben mit vielen Attraktio-
nen und einem Fussballturnier.. Ausführliche Informationen findet man auf der Event-Website
<www.insieme50.ch>.
Wer dorthin mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Privatauto fährt, sollte sich die fol-
genden Dateien anschauen:
- Anfahrt_Parking_Car_d.pdf
- Anreise_Parking_d.pdf
- SDS_Übersichtsplan_Event_Orte.pdf
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insieme!-Töggeli-Turnier
Obwohl das Turnier vom Neumarktplatz ins Café Mikado in Windisch verlegt werden musste,
weil leider weniger Teams als erwartet sich angemeldet hatten, war es nach Aussagen der Be-
teiligten ein toller Tag und ein schönes Erlebnis und der Wunsch wurde geäussert, das Turnier
nächstes Jahr zu wiederholen. Spontan bildete sich aus Nichtmitgliedern und Vorstandsmitglie-
der ein Organisationskomitee dafür - eine Chance für alle, die den Anlass dieses Jahr verpasst
haben.
Nachfolgend die Rangliste der Teilnehmer:
Rang Team-Name Team-Mitglieder
01 Die Barbaren Oktay Cakar / Elsbeth Hürlimann
02 M und M's Mirco Portmann / Maurin Kressig
03 Töggelis Dieter + Sven Loeffel
04 Mit Vergnügen René Hänggi / Gosia Jasik
05 The Rangers Pascal Blättler / Myriam Blättler
06 Coca Cola Peter Rupp / Denise Egloff
07 Team Simon Thomas + Simon Burkard
08
Tifuba
Suis Aebli / Peter Zehnder
09
Chri-Lari-Blitz
Larissa Langenegger / Christine
Gloor
10
Frauenpower
Renate Niederberger /
Cécile Bucher
11
RO-CA
Rolf
Flückiger /Carlos Destat
12
Block
Doris Spillmann / Rolf Höltschi
Die Fotos unserer Veranstaltung finden Sie hier!
Lesen Sie auch die Zeitungsberichte darüber im Pressespiegel.
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(Im folgenden
finden Sie 3 Berichte aus der „Aargauer Zeitung“
vom 8. und 9. März 2010 zu
Anlässen unseres Vereins:) |

PISTENSPASS Bei besten Bedingungen beim
Wintersport in Saas Grund
Brugg-Windisch:
insieme im Lager in Saas-Grund
Der grösste Teil der Gruppe von 25
Teilnehmenden ist seit über 10 Jahren Winter für
Winter dabei. Nur für wenige
ist das Lager der Insieme-Vereinigung Brugg Windisch
eine Premiere, denn für
die meisten lautet das Motto: Saaser Tal – entspannend, span-
nend. Der Walliser Ferienort
bedeutet für sie fröhliches Lagerleben, Gelegenheit ge-
lernte Schwünge und
Schritte aufzufrischen und ein Wiedersehen mit der Saaser Bevöl- kerung.
Selbst
Petrus begrüsste gut gestimmt und verwöhnte mit Sonnenschein. So konnte auf
den
Pisten locker und beschwingt gestemmt und geschwungen werden. Neben dem
Sport
am Tag war auch das Abendprogamm nicht unwesentlich. Ein Highlight war der
Lottoabend mit den überraschend grosszügig gesponserten Preisen. Besonderer
Dank
gebührt auch dem Küchenteam, das mit frischen, selbst gemachten Menüs
verwöhnte.
Ein weiterer Höhepunkt wurde der Discoabend im Old-Inn und die
Rangverkündigung
und Preisverleihung des Ski- und Langlaufrennens. (cki)
Fotos vom Skilager finden Sie hier
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Töggelen schafft Freu(n)de
insieme wird 50 –
der Verein insieme Region Brugg-Windisch feiert mit
insieme setzt sich für
die Bedürfnisse von Menschen mit einer geistigen
Behinderung ein. Die nationale
Organisation feiert heuer ihr 50-Jahr-
Jubiläum und mit ihr über 50 Vereine, zu
denen auch insieme Region
Brugg-Windisch gehört.
ELISABETH FELLER
Dass Schweizer Skifahrerinnen und -fahrer
mit Gold, Silber oder Bronze bei Olympia
oder den Weltmeisterschaften punkten, ist
allseits
bekannt. Doch wer weiss schon,
dass die Schweizer 2009 Weltmeister im
Tischfussball wurden?
Ins Schweizerdeut-
sche übersetzt heisst das Töggelen und die-
ses ist bei Klein und Gross enorm
beliebt.
Wer am Kasten steht und die blauen oder
roten Figuren schnell dreht
und die Stange
hin und her schiebt, gerät ins Feuer, weil
das Riesenspass macht. Nicht nur das –
Töggelen bringt ganz
verschiedene Men-
schen zusammen.
insieme heisst gemeinsam
Genau dieser Aspekt interessiert insieme
Region Brugg-Windisch. Im Hinblick auf das
50-Jahr-Jubiläum des Dachverbandes
wälzten auch die Brugg-Windischer Ideen, wie
man dem Motto «insieme! Wir feiern
zusammen 50 Jahre anders normal!» Rechnung
tragen könnte. Schon bald einmal
stellte sich heraus: Bei einem Töggeli-Turnier können
Menschen ohne und solche
mit einer Behinderung im spielerisch-sportlichen Rahmen
aufeinander treffen.
Konkret: Jedes Zweierteam soll gemischt sein. Damit, hoffen Willy
Zweifel
(Präsident) und Peter Müller (Vizepräsident), werden Begegnungen ohne
Scheuklappen möglich.
Zelt auf dem Neumarkt-Platz
Mit dem Töggeliturnier will die 160
Mitglieder zählende Sektion Region Brugg-Win-
dish also das Verständnis für den
andern fördern und damit einer schönen Losung nach-
leben: «insieme» =
«gemeinsam». «Wir wollen mit diesem Jubiläumsanlass aber auch
den insieme-Verein in Erinnerung rufen», betont Willy Zweifel. Schon möglich, dass
das Tischfussball-Turnier am 14. August noch von der Fussball-WM-Euphorie in
Süd-
afrika profitieren wird. An diesem Sommertag wird ein 6 x 15 Meter grosses
Zelt dem
Brugger Neumarkt-Platz ein ungewohntes Gesicht geben. An vier
Töggeli-Kästen wird
das Turnier nach dem Prinzip Vorrunde, K.-o.-System und
Finale entschieden. Für die
Sieger gibt es Preise, für das Publikum ein
moderiertes Rahmenprogramm. Vorgesehen
ist etwa der Auftritt jener
Hip-Hop-Tanzgruppe, die dann am 11. September am grossen
Jubiläumsanlass im
Berner Stade de Suisse teilnehmen wird. Dass der insieme-Vorstand
Brugg-Windisch am Töggeliturnier «vor Ort» sein wird, wie es so schön heisst,
ist Eh-
rensache: Schliesslich ist das für ihn die Gelegenheit, um mit
Interessierten über das zu
reden, was insieme seit 50 Jahren Herzensanliegen
ist: eine Zukunft ohne Schranken.
WEITERE ANLÄSSE
Region Frick ( u. a.): Freizeitparcours am Behindertensporttag in Möhlin (12. 9.).
(AZ)
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Erste öffentliche Aufführungen der Theatergruppe insieme
Am Samstag / Sonntag, den 23. / 24. Januar trat unsere vor einem Jahr gegründete Theater-
gruppe insieme zum erstenmal öffentliich auf. Sie spielte im Saal der reformierten Kirchge-
meinde das nach einem Märchen von Michael Ende adaptierte Stück "Wie Prinzessin Pra-
line zu ihrem Prinzen kam..." auf und begeisterte auf Anhieb die überaus zahlreich erschie-
nenen grossen und kleinen Zuschauer. Die Geschichte handelt davon, wie die beiden König-
reiche Ost und West durch eine Zauberschüssel und einen Zauberschöpflöffel, die eine böse
Hexe den beiden Thronerben dieser Reiche geschenkt hatte, um dadurch Zwietracht zu sä-
hen, zum Schluss ihre Zwistigkeiten beilegen und Frieden schliessen. Das Happy End bil-
det die Hochzeit der Prinzessin und des Prinzen der beiden Königsreiche.- Endrücklich war
die grosse Begeisterung der Schauspielerinnen und Schauspieler. Ein zufriedenes Publikum
kam dann am Schluss noch zu feinem Kaffee und Kuchen.
Schauen Sie sich hier die Fotos an!
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Entlastung von
Eltern
Suchen
Sie eine stunden- oder tageweise Entlastung von der Alltagsbewältigung, möchten
wir Sie daran erinnern, dass es im Aargau seit 15 Jahren einen Entlastungsdienst
gibt. Kon-
takt aufnehmen können Sie telefonisch (062 837 50 20)
oder per Mail (info@entlastungs-
dienst-ag.ch).
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Chlaushöck 2009
Am Sonntagnachmittag haben sich in der Regionalen Werkstatt in Hausen fast 30 Perso-
nen zum Adventshöck unseres Vereins versammelt und bei Kuchen, Mandarinen, Nüssli,
Schokolade, Diskutieren und Spielen gemeinsam einen fröhlichen und unterhaltsamen
Nachmittag verbracht.
Sehen sich hier die Fotos an!..
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Toller Ausflug des insieme
Freizytklubs
Majestätich segelten sie mit ihren weiten
Schwingen in luftigen Höhen, drehten ihre Kreise,
stürzten sich in die Tiefe,
um sich kurz darauf wieder in die Höhe zu schrauben oder mit
halsbrecherischer
Geschwindigketi knapp über den Köpfen der Zuschauer hinwegzusausen
und
schliesslich punktgenau beim Falkner zu landen, wo sie als Belohnung etwas
Feines
zu essen bekamen. Die begeisternde Flugshow von Adler, Falke, Milan,
Habicht, Uhu und
Geier bildete den Höhepunkt eines erlebnisreichen
Tagesausflugs zur Adlerwarte auf dem
Pfänder ob Bregenz.
Dank einer grosszügigen Spende von Fr. 3100.-
der Bürokassen-Mitglieder der Abteilung
ATD von ABB Schweiz in Turgi durften
die Mitglieder des Freizytklubs des Vereins insieme
Region Brugg-Windisch und
ihre Begleiter einen wunderschönen Tag erleben.
Frühmorgens fuhr die erwartungsfrohe und gut
gelaunte Schar mit einem Eurobus Richtung
Ostschweiz ab. Noch war der Himmel
mit dichten dunklen Wolken verhangen und ab und
zu regnete es, so dass wir
nicht wussten, ob die Greifvögel-Show am Nachmittag durchge-
führt werden konnte.
Bei einem Znünihalt auf dem Nollen stärkten wir uns mit Kaffee und
Gipfeli und
bewunderten die herrliche Aussicht auf die sanften Täler und Hügel des Kantons
Thurgau. Der nächste Halt war in Bregenz, von wo wir mit der Seilbahn auf den Pfänder hin-
aufschwebten. Oben angekommen, konnten wir – trotz bewölktem Himmel
– eine wunder-
bare Rundsicht auf den Bodensee und die angrenzenden Gebiete der
Schweiz, Deutsch-
lands und Österreichs geniessen.
Nach einem feinen Mittagessen spielte im
Freien eine Jugendblaskapelle rassige Melodien
und gleichzeitig trat die Sonne hinter den gelichteten Wolken
hervor. So konnten wir uns
anschliessend die Flugkünste der Greifvögel
anschauen. Auf der Rückkehr überquerten wir
mit einem grossen Schiff den
Bodensee – ein weiteres schönes Erlebnis. Als wir das Schiff
verlassen wollten,
gabs noch ein bisschen Aufregung, weil der Eurobus einfach nicht mehr
losfahren
wollte. Also verliessen wir Bus und Schiff, um mit der Bahn heimzukehren. Aber
kaum hatten wir festen Boden unter den Füssen, tat auch der Bus seinen Dienst
wieder
und brachte die froh gelaunten und um schöne Erlebnisse bereicherten Freizytklübler
wie-
der wohlbehalten nach Hause
.
Schauen Sie sich hier die Fotos an!
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LINARD BARDILL
Liederer
Buddhas Garten
Mein kleiner Buddha - Sie wissen, mein Sohn mit dem Down-Syndrom - kennt den Garten
wie keiner sonst. Er kennt die Käfer und die Blumen, die Vögel und Schmetterlinge und vor
allem den Zwetschgenbaum. Auf dem Zwetschgenbaum liegt im Frühling ein Meer von Blü-
ten, und wenn der Wind kommt, steht mein Buddha im Blütenregen und hascht nach ihnen.
Im Herbst fallen die Früchte von den Bäumen und hinterlassen auf seiner Hose das Bild ei-
ner Zwetschgen-Patchwork-Familie. Im Winter steht er unter dem Baum, zieht an einem Ast
und lässt den Schnee in den Nacken fallen.
Immer, wenn es im Garten etwas Neues zu entdecken gibt, ist mein kleiner Buddha da und
begreift. Ich habe ihn in der Frühe überrascht, wie er im kleinen Plastikzelt sass und mit ei-
ner Grille sprach, die sich verirrt hatte. Bisher hatte ich noch nie eine Grffle im Garten gese-
hen. Ich hörte nur ihr Zirpen beim Eindunkeln. Nun frage ich mich, welches Lied sie wohl
heute singt, wovon es handelt und ob sie ihrem Liebsten von der Begegnung mit meinem
kleinen Buddha berichtet.
(aus Coop-Zeitung vom 15. Okt. 2008)
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„Unser
Kind ist nicht wie andere“
Die Nachricht, dass ihr Kind nicht wie andere
ist, trifft die meisten Eltern unvorbereitet. Auf
einen Schlag sind die Träume
und Wünsche,die sie für ihr Kind hegten, zunichte gemacht.
Es braucht seine
Zeit, bis sie ihre Welt wieder neu entwerfen und planen können.
insieme
Schweiz wil mit der Broschüre „Unser Kind ist nicht wie andere“ auzeigen,
wie die Eltern ihre
neue Lebenssituation Schritt für Schritt beältigen können. Aussagen an-
derer
Eltern ermutigen sie dabei. In e4inem zweiten Teil erhalten sie Informationen
über fi-
nanzielle Unterstützungsmöglichkeiten sowie über Institutionen und
Organisationen, die sie
bei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes
unterstützen. Die Broschüre kostet Fr. 8.- +
Versandspesen. Zu bestellen ist
sie per Mail: <sekretariat@
insieme.ch> oder telefonisch:
031
300 50 20.
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Beistandschaften nach Mass
Das Vormundschaftsrecht weicht dem
Erwachsenenschutzrecht. Es erlaubt
mehr
Flexibilität und einen besser
dosierten Schutz. Obwohl das neue Recht
erst in eini-
gen Jahren in Kraft tritt,
gilt es bereits jetzt, sich mit den anstehenden
Neuigkeiten
auseinanderzusetzen.
(Text: France
Santi)
Massgeschneiderte Lösungen. Das mag wie eine Floskel
tönen, ist es aber nicht. Die Revi-
sion des Vormundschaftsrechts, das in Zukunft
Erwachsenenschutzrecht heisst, bringt ef-
fektiv Veränderungen mit sich, die die
Beziehung zwischen Vormund und Mündel tiefgrei-
fend umgestalten.
An die Stelle der standardisierten
Massnahmen Vormundschaft, Beiratschaft oder Bei-
standschaft tritt als einzige
Massnahme die Beistandschaft. Es sind vier Formen von Bei-
standschaften
vorgesehen, die miteinander kombiniert werden können (s. Kasten). Die Vor-
teile
des neuen Systems: dem Beistand kann ein präziser Auftrag erteilt werden und es
sind punktuelle Massnahmen möglich, ohne dass die betroffen Person vollständig
entmün-
digt wird. Diese Flexibilität, die im aktuellen System nicht gegeben ist,
erlaubt es, die
Selbstbestimmung von Personen besser zu respektieren. So wird
es zum Beispiel möglich,
dass der Beistand einen Teil des Vermögens und die Rente
einer Person verwaltet, diese
aber die Freiheit behält, ihren Lohn selbst zu
verwalten oder abstimmen zu gehen.
Eine andere wichtige Neuerung: Die
Revision bedeutet die Abschaffung der ”erstreckten el-
terlichen Sorge”. Die
Eltern werden zu Beiständen wie andere. Oder beinahe, weil für sie
nämlich
administrative Erleichterungen möglich sind. So können sie von der Pflicht
befreit
werden können, ein Inventar zu erstellen oder regelmässig Rechnung
abzulegen. Geschwis-
ter können von diesen Vereinfachungen ebenfalls profitieren.
Das neue System ermöglicht
es also Eltern, ihren Sohn oder ihre Tochter ”nach
Mass“ zu unterstützen. Und indem es für
Familienmitglieder einfacher wird, eine
Beistandschaft zu übernehmen – oder auch unter
sich aufzuteilen – wird nicht zuletzt
die Solidarität innerhalb der Familie gestärkt.
Damit diese Massnahmen wirklich auf
Mass zugeschnitten werden können, braucht es En-
tscheidungsinstanzen mit dem
nötigen Know-how. Das Gesetz verpflichtet die Kantone in-
terdisziplinäre
Fachbehörden einzurichten. ”Die Professionalisierung dieser
Erwachsenen-
schutzbehörden ist eine der grossen Herausforderungen der Revision.
Die Elternverein-
igungen müssen die aktuellen Vorbereitungsarbeiten der Kantone
verfolgen, um die zukünf-
tige Qualität von Beistandschaftsentscheiden zu
sichern“, erklärt Christa Schönbächler von
insieme Schweiz. Mit Inkrafttreten
des neuen Rechts werden alle bestehenden Beistand-
schaften neu beurteilt und an
das neue Gesetz angepasst. Die Vormundschaften und die
„erstreckte elterliche Sorge“
werden in einem ersten Schritt automatisch in ”umfassende
Beistandschaften“
umgewandelt.
Für die Behörden steht noch viel Arbeit
an. Was die Eltern und die Vormünder anbelangt,
empfiehlt es sich, sich
möglichst früh über die neuen Beistandschaften zu informieren, um
zum gegebenen
Zeitpunkt mit den Behörden diskutieren zu können. insieme Schweiz wird
bis Ende
Jahr einen kurzen Leitfaden erstellen, der die wichtigsten Elemente dieser
Revisi-
on darlegt.
Die Massnahmen in Kürze
Das im Februar 2009 angenommene
Erwachsenenschutzrecht wird nicht vor 2012 oder
2013 in Kraft treten. Es sieht
vier Arten von Beistandschaften vor.
Die Begleitbeistandschaft wird für bestimmte Angelegenheiten mit Zustimmung der
Per-
son eingerichtet, wenn diese begleitende Unterstützung braucht. Sie lässt
die Handlungs-
fähigkeit unberührt.
Die Vertretungsbeistandschaft: Der Beistand vertritt die betroffene Person für bestimmte
Angelegenheiten. Die Handlungsfähigkeit kann – muss aber nicht – entsprechend
einge-
schränkt werden.
Die Mitwirkungsbeistandschaft: Die hilfsbedürftige Person braucht für bestimmte
Hand-
lungen die Zustimmung des Beistands und ihre Handlungsfähigkeit wird
entsprechend ein-
geschränkt.
Die umfassende Beistandschaft bezieht sich auf alle Angelegenheiten der Personensor-
ge,
der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs. Diese Beistandschaft ist
vergleichbar mit
den aktuellen Vormundschaften und der erstreckten elterlichen
Sorge, die mit dem Inkraft-
treten des neuen Rechts nicht mehr existieren.
Weitere Informationen unter: www.insieme.ch (Rubrik ”Vormundschaftsrecht“)
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Achtung!
Neu sind unter der Rubrik "Fotos" wunderschöne Bilder von den Wanderungen der Domi-
no-Bewohner in den Jahren 2004-2007 unter der Leitung des SAC Brugg aufgeschaltet.
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Österreich: OGH-Urteil stellt Lebensrecht behinderter Men-
schen in Frage
Erstmals spricht der Oberste Gerichtshof Eltern die gesamten Lebenshal-tungskosten für
ein Kind zu, dessen Behinderung während der Schwangerschaft hät-te erkannt werden kön-
nen. Es haftet das Spital.
Den ganzen Artikel lesen (Word-Dokument)
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UN-Menschenrechtskonventin für behinderte Menschen:
Warum der Heilige Stuhl Bedenken anmeldet
Für alle Menschen mit Behinderungen soll der volle Genuss aller Menschenrechte sicher-
gestellt werden.
Die ganze Stellungnahme lesen (Word-Dokument)
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Schoggiherzli-Verkauf mit tollem Erlös zugunsten der Regionalen
Werkstatt Hausen
Unser Verein hat am Samstag vor dem Muttertag mit Schülerinnen
und Schülern der Pri-
marschule Windisch an mehreren Orten in Brugg und
Windisch einen Schoggiherzli-Ver-
kauf zugunsten der neuen Regionalen
Behindertenwerkstatt in Hausen durchgeführt. Die
Schoggiherzen waren
während einer Woche vor dem Muttertag auch in mehr als 30 Windi-
scher
und Brugger Geschäften
erhältlich. So konnten dieses Jahr mehr als 2500 Herzen
verkauft werden
und daraus ergab sich nach Abzug der Unkosten der tolle Erlös von
Fr.
3820.05,
der an die Stiftung für Behinderte Brugg-Windisch überwiesen
wurde. Der insieme-Vorstand
bedankt sich herzlich bei den Geschäftsführern und
Ladeninhabern für ihr Wohlwollen und
ihre Unterstützung, bei allen
Helferinnen und Helfern für ihre Mitarbeit sowie ganz beson-
ders bei den
Windischer Primarschülerinnen und -schülern für ihren großen und
begeister-
ten Einsatz. Es war wirklich eine Freude, den Kindern
zuzusehen, mit welchem Eifer sie
die Schoggiherzli verkauften. Wir
bedanken uns selbstverständlich ebenso bei allen, die ein
Herz oder
gleich mehrere erstanden und oft den Betrag noch aufgerundet haben.
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Invalidität: Alles über Renten, Rechte und Versicherungen
Der neue Beobachter-Ratgeber "Invalidität" berücksichtigt alle Neuerungen der 5. IV-Revi-
sion, die seit dem 1.1.08 in Kraft ist. Er verhilft im Dschungel der Neuerungen zum Durch-
blick. Das Handbuch ist leicht verständlich, enthält viele Praxisbeispiele, Tipps, Adressen,
Links sowie ein ausführliches Glossar und Stichwortverzeichnis. Der Ratgeber kostet 34
Franken und ist im Buchhandel oder unter www.beobachter.ch/buchshop erhältlich.
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Lebensräume insieme
"Lebensräume insieme" als Beratungsstelle für Menschen mit einer geistigen Behinderung
und deren Angehörigen und gesetzlichen Vertreter/innen soll in der ganzen Schweiz be-
kannt werden. Ein Prospekt ist in Bearbeitung, der bei den einschlägigen regionalen Bera-
tungsstellen aufgelegt werden kann, um an der Basis auf das Angebot "Lebensräume" auf-
merksam zu machen. Der Prospekt kann ab Mai 08 unter lebensraeume@insieme.ch her-
untergeladen werden.
Geplant sind auch eine Reihe von Informationsverantstaltungen - Referate und Work-
shops an Fachtagungen - , die Carmen Wegmann als Vertreterin von "Lebensräume insi-
eme" mit bestreiten wird.
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NFA Kritik vom Gemeindepräsidentenverband
Der Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich (GPV) ist mit dem Entwurf zum
neuen Finanzausgleich (NFA) nicht zufrieden. Die Auswirkungen auf die Gemeinden hätten
zum Teil gravierende Folgen.
Der GPV verlangt vom Kanton, dass dieser Ziele formuliert und diese auch im neuen Sys-
tem umsetzt, wie der Verband in einer Mitteilung schreibt. So solle etwa die Attraktivität
der Zürcher Gemeinden im gesamtschweizerischen Vergleich gehalten oder verbessert wer-
den. Für die Gemeinden soll es zudem keine Mehrbelastung beim Übergang zum NFA ge-
ben. Allfällige Mehrausgaben im neuen System müsste der Kanton übernehmen, fordert der
GPV Eine weitere Forderung betrifft den allgemeinen Sonderlastenausgleich. Dieser müsse
grundsätzlich überarbeitet werden. So soll ein klar definierter Katalog von Sonderlasten und
Indikatoren unter Berücksichtigung soziodemografischer und geografischer Unterschiede
erstellt werden. Der Anspruch müsse dann aber nicht an den Steuerfuss gekoppelt werden,
sondern an die Lasten, so die Gemeindepräsidenten.
Nach dem Willen des GPV soll ausserdem der Härtefallausgleich als Instrument eingeführt
und Investitionsbeiträge wieder ausgerichtet werden. Statt Gemeindefusionen durch den
NFA zu verhindern, will der Verband ausserhalb des Finanzausgleichs einen Fonds für Ge-
meindezusammenschlüsse äufnen. Ein neuer Finanzausgleich müsse die Mängel des heu-
tigen Systems beheben und Verbesserungen bringen. Ansonsten könne er vom GPV nicht
unterstützt werden.
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Meine spezielle Schwester, mein besonderer Bruder
Was bedeutet es, mit einer behinderten Schwester, einem behinderten Bruder gross zu
werden? Antworten auf diese Frage bietet die neue Broschüre von insieme Schweiz. Brü-
der und Schwestern kommen darin zu Wort. In ihren Aussagen sprechen sie an, was sie
ganz besonders bewegt: Ängste, Wut, Eifersucht,
Schuld, Überforderung, Einsamkeit, Ausweglosigkeit.
Dabei werden auch die Chancen sichtbar, die in der
speziellen Familiensituation stecken, die Brüder und
Schwestern zu sozial kompetenten, starken Persön-
lichkeiten heranwachsen lassen.
Für die Elternvereinigung insieme spielen Geschwis-
ter eine ganz zentrale Rolle: Viele Menschen mit gei-
stiger Behinderung überleben ihre Eltern. Sie sind zu-
nehmend auf die Unterstützung ihrer Geschwister an-
gewiesen. Dieser Entwicklung trägt die insieme-Bro-
schüre Rechnung und zeigt Eltern, den betroffenen
Geschwistern und allen Beteiligten Wege au dieser
besonderen Familiensituation. «Es war uns ein be-
sonderes Anliegen, die positiven Aspekte einer Ge-
schwisterbeziehung aufzuzeigen», erklärt Carmen
Wegmann, Autorin der Broschüre und Mitarbeiterin
von insieme Schweiz. Literaturhinweise und nützli-
che Adressen vervollständigen die Broschüre.
Buchbestellung: Meine spezielle Schwester, mein besonderer Bruder, Fr. 6.00, 14 S., insie-
me Schweiz, Sekretariat, Postfach 6819,3001 Bern, Tel.: 031 305 13 13,
Mail: sekretariat@insieme.ch.
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Leistungen IV u. EL für Menschen m. geistiger Behinderung und NFA
Übersicht IV und EL
Die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungsleistungen (EL) sind für
die meisten Menschen mit geistiger Behinderung von existentieller Bedeutung. Diese So-
zialversicherungsleistungen gleichen finanzielle Zusatzbelastungen oder auch Einbussen
aus, die aufgrund der Behinderung entstehen und tragen damit wesentlich zur Chancen-
gleichheit von behinderten Menschen bei. So ermöglicht die IV Entschädigungen an die
Pflege und Betreuung (Hilflosenentschädigungen HE). Sie finanziert medizinische Mass-
nahmen und Hilfsmittel und übernimmt die Mehrkosten bei der beruflichen Erstausbildung.
Und schliesslich garantiert die IV-Rente (zusammen mit den EL) auch Menschen mit geis-
tiger Behinderung ein – wenn auch bescheidenes – Grundeinkommen.
Auswirkungen NFA: Änderungen mit dem Neuen Finanzausgleich
Wichtige Änderungen ergeben sich für Menschen mit geistiger Behinderung ab 2008. Dies
als Folge des neuen Finanzausgleichs, der eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und
Kantonen vornimmt.
Leistungen, die bisher die IV (also der Bund) erbracht hat, fallen weg. Die Kantone sind neu
für diese Aufgaben zuständig. Dies betrifft:
• Alle Beiträge der IV an die Früherziehung und die Sonderschulung von behinderten Kin-
dern. Im Sinne einer klaren Abgrenzung übernimmt die IV keine Kosten mehr für Logopä-
die und Psychomotorik (auch nicht als medizinische Massnahmen).
• Die kollektiven Leistungen der IV (Subventionen) an Wohnheime, Werkstätten und Tages-
stätten für behinderte Menschen.
Die Kantone sind verpflichtet, noch für mindestens 3 Jahre (bzw. bis sie ein kantonales
Behindertenkonzept und ein Sonderschulkonzept erarbeitet haben) die bisherigen Leistun-
gen der IV zu erbringen.
Auch bei den EL sind ab 2008 die Zuständigkeiten neu geregelt:
• Die Kantone sind neu für die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (so-
wohl bei Heim- wie auch bei NichtheimbewohnerInnen) zuständig.
• Die Kantone sind zuständig für
die Festlegung der jährlichen EL bei HeimbewohnerInnen.
In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen: Ab 2008 müssen die Kantone dafür sor-
gen, dass keine behinderte Person wegen dem Aufenthalt in einer Institution Sozialhilfe be-
nötigt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem neuen Gesetz über die Institutionen (Art. 7
IFEG).
Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe auch Unterlagen
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