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    Aktuelles

    Ab 12. Januar im Kino: «Ursula – Leben in Anderswo» von Rolf Lyssy

    Rolf Lyssy («Schreiben gegen den Tod», «Die Schweizermacher») hat in den 60er-Jahren am er-
    folgreichen Film «Ursula oder das unwerte Leben» mitgewirkt. Im Zentrum standen das taubblinde
    Mädchen Ursula und seine Pflegemutter Anita Utzinger. Jetzt hat Lyssy die beiden wieder besucht.
    Woher nimmt Ursula die Kraft, zu leben? Und woher hatte Anita Utzinger all die Jahrzehnte die Ener-
    gie für die Beziehung mit ihrem Schützling? Davon erzählt «Ursula – Leben in Anderswo». In Bildern
    und Dokumenten von einst. Und in bewegenden Bildern von heute. Lyssy bringt eine Geschichte auf
    die Leinwand, in der die Liebe die einzige Verbindung zu Ursulas «Anderswo» ist, zu ihrem Univer-
    sum ohne Bilder und Töne.  Informationen zum Film
 

 
    
    Adventshöck 2011

   
Am Sonntagnachmittag , 26. November, hat sich wieder eine Schar fröhlicher Vereinsmitglieder mit
    ihren Angehörigen in der Regionalen Werkstatt in Hausen getroffen, um mit Kaffee, Spanischen
    Nüsschen, Mandarinen, Schöggeli und feinen Torten- und Kuchenstücken bei Spiel und Geplauder
    in die Advenrszeit einzustimmen. Dazu verhalfen auch die schöne Samichlausgeschichte und die
    beiden Adventslieder, vorgetragen von Frau Irma Martin von der Katholischen Seelsorgestelle für
    Menschen mit Behinderungen.

    Gucken Sie sich doch die Fotos von diesem Anlass an, die Siggi Semling geknipst hat.
 
 
 
    Medikamente gegen geistige Behinderung

    Das Down-Syndrom und andere Behinderungen galten bisher als unbehandelbar. Nun aber befin-
    den sich verschiedene Substanzen in der klinischen Prüfung. Ziel ist es, den Betroffenen zu einem
    unabhängigeren Leben zu verhelfen. ...

    >  Lesen Sie den ganzen Artikel aus der  NZZ vom 13. Nov. 2011 !
 
 

    2. insieme Töggeli-Turnier

   
Am Samstag, 1.10.2011 trafen sich 16 hoch motivierte Zweierteams zur 2. Auflage des Tur-
    niers, das am 14.8.2010 im Rahmen des Jubiläums „50 Jahre anders normal“ von insieme
    Schweiz erstmals durchgeführt worden war. Die Regionale Werkstatt Hausen bot diesmal den
    Rahmen für Spiel, Spass und gemütlichem Beisammensitzen. Für das leibliche Wohl sorgte
    wiederum Ruth Müller mit ihrer Crew aus dem insieme-Vorstand, die Musik legte auch diesmal
    der versierte DJ Pitsch auf. Auch wieder dabei war der Speaker und Moderator Michael Spill-
    mann. Die vier Schiedsrichter hatten keine Mühe, für faire Spielabläufe zu sorgen.

    Am Vormittag wurde die Vorrunde in 4 Gruppen ausgetragen; je die beiden ersten gelangten in
    die Finalrunde. Für die an 3. und 4. Stelle Plazierten gab es erstmals eine Trostrunde. Im gros-
    sen Trostfinal um den 9. Gesamtrang gewann Adidas gegen 2xC, im kleinen Final um den 11.
    Rang siegten die Blu Brothers gegen die Truckking Boys.

    Nach der Mittagspause kamen die Supporter und Fans in den Genuss spannender Finalspiele.
    Besonders der grosse Final zwischen M+Ms und Dancers endete knapp 9:7, und mit etwas
    mehr Wettkampfglück hätte das Resultat auch zugunsten der Unterlegenen lauten können. Im
    kleinen Final um den 3. Platz besiegte Mülligen City das Team Monmech mit 10:6.

    Allen Teilnehmenden, den Helferinnen und Helfern, wie auch den Sponsoren, die mit Natural-
    spenden für einen reich gedeckten Gabentisch gesorgt hatten, gilt unser herzlicher Dank. Be-
    sonders danken wir Fredi’s Backwaren AG Baden und Hansruedi Kyburz Lupfig, welche Brot
    und Wurst für den bereits legendären Töggeli-Hotdog kostenlos geliefert hatten, wie auch den
    vielen fleissigen Frauen für die köstlichen Beiträge zum Kuchenbuffet.

    Am Ende waren sich alle einig: Im nächsten Jahr muss die 3. Auflage des Töggeli-Turniers
    steigen, und wir sind wieder dabei!

    Für die Turnierleitung: Peter Müller, Vizepräsident insieme Region Brugg-Windisch

    Hier noch die Schlussrangliste:
      1 M+Ms (Mirco Portmann + Maurin Kressig)
      2 Dancers (Marcello Zufferli + Andrea Bopp)
      3 Mülligen City (Marc + Sven Loeffel)
      4 Team Monmech (Peter Zehnder + Rolf Höltschi)
      5 Obelix (Dominic Howald +Jürgen Semling)
      6 HPS-Kickers (Lars Klein + Willy Troller)
      7 Barbaren (Ogi Cakar + Lazlo Rudi)
      8 Hop Schwyz (Cecilia Bucher + Saverio Zufferli)
      9 Adidas (Pascal + Miriam Blättler)
    10 2xC (Carlos Deslar + Cécile Müller)
    11 Blu Brothers (Michael Gisler + Lukas Büchi)
    12 Truckking Boys (Rolf Flückiger + Chris Bopp)
    13 Chris Lari Blitz (René + Gosia Hänggi)
    14 Team Wolle (Doris Spillmann + Giancarlo Heeb)
    15 Christine und Daniela (Christine Gloor + Daniela Burger)
    16 Team Simon (Thomas + Simon Burkard)

    Hier gehts zu den Photos!

    Und hier zu den
Zeitungsberichten!

 

    Autismus: Protein stört Kommunikation im Gehirn

    Wissenschaftler der Duke University haben nachgewiesen, dass ein einzelnes Protein Störun-
    gen des autistischen Spektrums auslösen kann, indem es die effektive Kommunikation zwi-
    schen den Gehirnzellen stoppt. Das Team um Guoping Feng schuf durch die Mutation des
    Gens, das die Produktion des Proteins Shank3 kontrolliert, autistische Mäuse. Die Tiere wie-
    sen soziale Probleme und repetitive Verhaltensmuster auf, beides klassische Symptome von
    Autismus und ähnlichen Krankheiten. Die in "Nature" veröffentlichte Studie macht Hoffnung auf
    die ersten wirksamen Behandlungsansätze mit Meikamenten.

    Es wurden bereits Hunderte Gene gefunden, die mit dem Autismus in Zusammenhang stehen.
    Die genaue Kombination von Genetik, Biochemie und anderen Unweltfaktoren, die zu einer Er-
    krankung führen, ist bis jetzt noch nicht erforscht. Jeder Patient verfügt nur über eine oder eine
    Handvoll dieser Mutationen. Das macht es schwierig, entsprechende Medikamente zu entwi-
    ckeln. Shank3 findet sich in den Synapsen, den Kontaktstellen zwischen den Gehirnzellen, die
    es ihnen ermöglichen miteinander zu kommunizieren.
 
  

    Grosszügige Spende für die insieme Theatergruppe

   
Von der Gemeinnützigen Stiftung der Neuapostolischen Kirche in Zürich hat unsere The-
    atergruppe die grosszügige Spende von Fr, 5000.- erhalten. Vermittelt wurde dieser Beitrag
    durch Frau Marianne Meier aus Villnachern, die Mitglied des Stiftungsrates ist. Da die Durch-
    führung des Theaterkurses mit professioneller Leitung und die Aufführungen unseren kleinen
    Verein mit jährlichen Gesamtkost en von etwa Fr. 12'000.- ziemlich stark belasten, kommt uns
    diese Spende sehr gelegen und wir sagen der Gemeinnützigen Stiftung der NAK Zürich auch
    an dieser Stelle dafür einen ganz herzlichen Dank und vergelts Gott.
 
 

    insieme Theatergruppe

    Nach dem begeisternden erstmaligen Auftreten unserer Theatergruppe mit dem Stück
"Wie
    Prinzessin Pra
line zu ihrem Prinzen kam..."  (2 ausverkaufte Aufführungen! Siehe Fotos),
    wollten die Schauspielerinnen und Schauspieler weitermachen und haben in 3 ausverkauften
    Vorführungen des Stücks "Seemannsgarn" wieder tolle Leistungen erbracht.

    Schauen Sie sich hier einige Bilder von der 2. Aufführung an._

    Zeitungsberichte finden Sie auf der Seite "Verein" --> "Pressespiegel" .

 
 
 
    Wintersportlager 2011 in Saas-Grund (Bericht der Leiters Rolf Schödler)

    Mit einer kleiner Gruppe von 17 Teilnehmern und 10 Leitern sowie der Küchenmannschaft reis-
    ten wir voller Elan und gut gelaunt nach Saas-Grund. Einige Teilnehmer waren zum ersten Mal
    im Lager von insieme Region Brugg-Windisch, aber für die meisten war das Skilager Saas-
    Grund jeweils eine spannende und lässige Woche.
 
    Diesmal hatte es allerdings zu wenig Schnee oder die Loipen waren nicht präpariert. Deshalb
    mussten die
Langläufer den Tag damit verbringen, zu wandern oder Ausflüge nach Saas-Fee
    zu unternehmen. Für die
Skifahrer allerdings herrschten tolle Schneeverhältnisse: sie konnten
Skilager 2011
    jeden Tag das anwenden, was sie eben gelernt hatten oder bereits beherrschten. Am Abend
   
kam neben dem Sport auch die Geselligkeit und die Unterhaltung nicht zu kurz. Der Höh-
   
punkt war das Pizza-Essen in der Pizzeria und - dank grosszügigen Sponsoren - anschlies-
    send das High
light des Discobesuchs.

    Wir freuen uns bereits auf das nächste Skisportlager und hoffen, dass wir nächstes Jahr vom
    25.Februar bis am 03.März mit einer noch grösseren Gruppe und bei mehr Schnee nach
    Saas-Grund ins schöne Wallis fahren können.


    Gruss aus dem Skilager

    skilagerkarte2011
 
 
Bardill
   
    Bericht zur Theateraufführung im "General-Anzeiger"

    Um den Bericht zu lesen, klicken Sie bitte hier (bitte auf das sich öffnende jpg-Bild klicken,
    um es zu vergrössern).

 
  
    insieme Kanton Bern äussert sich zur Thematik des Missbrauchs

     
Klicken Sie hier, um die Pressemitteilung  zu lesen (Word-Dokument).
 
 
    Frankreichs Bischöfe warnen vor Erschaffung von „Medikamenten-
    babys“


    Es sei menschenunwürdig, ein Baby als Patch für einen anderen zu künstlich zeugen.

    Den ganzen Text finden Sie hier (Word-Dokument).
 
 
    Behinderten weht ein rauher Wind im sozialen Umfeld entgegen

    Bedenkliche Entwicklungen bei der 5. und 6. IV-Revision und der AHV


    Immer mehr werden Menschen mit Behinderung zur Kasse gebeten um die Sozialversicherun-
    gen zu sanieren. Bei der 5. IV-Revision verzichten Behinderte auf einige Leistungen. IV rele-
    vante Krankheitsbilder wie Schleudertrauma oder Fybromyalgie wurden ausgeschlossen.

    Auch mit der Revision der Arbeitslosenversicherung wurden Menschen mit Behinderung be-
    nachteiligt und Leistungen gekürzt. Nun steht die 6. Revision der Invalidenversicherung vor der
    Tür. Mit der Revision 6 a sollen ca. 16'500 Menschen aus der Rente in den Arbeitsprozess in-
    tegriert werden. Eine gute Idee; die Frage ist aber, wie?

    Mit der 6 b sollen die Renten verändert werden. Für alle Menschen mit einer IV-Rente sind Re-
    duktionen bis 40 % vorgesehen. Mit diesen Absichten zeigen einige Politiker den Menschen
    mit Behinderung die kalte Schulter und verschieben die Kosten vom Bund zu den Kantonen
    und schlussendlich zu den Gemeinden.

  
 
    Ombudsstelle für Behinderte
 
    Aargauer Zeitung am Sonntag, 3.10.2010

    Der Kanton hat ein Behindertenkonzept ausgearbeitet. Ab 2011 gibt es eine Stelle für Be-
    schwerden. Sie wird vom Verein Patientenstelle Aargau-Solothurn geführt. Der Bund ist nicht
    mehr zuständig für die Finanzierung von Einrichtungen für Behinderte. Mit Inkrafttreten des
    neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1.
    Januar 2008 hat dafür nicht mehr die Invalidenversicherung die Verantwortung, sondern die
    Kantone. Nun hat der Kanton Aargau ein Behindertenkonzept ausgearbeitet, um dem Bund
    aufzuzeigen, wie er sicherstellt, dass allen behinderten, auf Betreuung angewiesenen Erwach-
    senen adäquate Angebote zur Verfügung stehen.

    Im Aargau gibt es 34 anerkannte Einrichtungen für behinderte Erwachsene. Rund 2450 Aar-
    gauerinnen und Aargauer werden in geschützten Werk- und Tagesstätten betreut. Etwa 450
    Behinderte arbeiten oder wohnen in einer Einrichtung in einem anderen Kanton.

    Mit dem Betreuungsgesetz, das seit 2007 in Kraft ist, habe man sich frühzeitig auf den NFA
    vorbereitet und die Verpflichtungen rechtlich bereits umgesetzt, schreibt die Regierung in einer
    Mitteilung. Das ausgearbeitete Konzept legt unter anderem fest, wie der Kanton die Aufsicht,
    Planung und Finanzierung der Angebote sowie die Finanzierung ausserkantonaler Aufenthalte
    erfüllen soll. Zuständig ist die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten im Depar-
    tement Bildung, Kultur und Sport. Der Kanton hält fest, man wolle weiterhin eng mit den Be-
    hindertenorganisationen zusammenarbeiten. Seit der Übernahme der neuen Verantwortung
    würden sie bei der Weiterentwicklung der Angebote einbezogen.

    Wer nicht zufrieden ist mit der Arbeit der Einrichtungen für Behinderte, dem steht ab 2011 ei-
    ne unabhängige Ombudsstelle in Aarau zur Verfügung. Sie wird vom Verein Patientenstelle
    Aargau-Solothurn geführt, der vom Kanton bereits mit der Führung der Ombudsstelle für Per-
    sonen in Pflegeeinrichtungen beauftragt ist. (AZ)
 
 
    l.b.



    LINARD BARDILL      Liederer





    Mongoloid

    Viele Leute fragen mich, warum ich meinen mongoloiden Sohn "meinen kleinen Buddha" nen-
    ne. Andere nerven sich, weil Buddha für sie etwas Erhabenes ist, das sicher nichts mit einem
    geistig behinderten Kind zu tun hat. Früher sagte man mongoloid, weil die meisten Menschen
    mit einer Trisomie 21 Mandelaugen haben. Doch weil Mongolen nichts für ihre Mandelaugen
    können, nannte man die nach dem Mann, der diese sogenannte Krankheit als Erster wissen-
    schaftlich beschrieben hatte. Er hiess Down, daher Down-Syndrom. Wer das 21. Chromosom
    dreifach hatte, bekam eine Bezeichnung verpasst, die mit Down (hinab) anfängt.Meine Erfah-
    rung als Vater ist nicht Down, sondern Glück. Das Glück, einem grossen Menschen begeg-
    nen zu dürfen, der in diesem Kind steckt. In seiner Gegenwärtigkeit hat es für mich etwas Er-
    leuchtetes. Und ich erfahre, wenn ich mit ihm zusammen bin, dass die Welt eins ist. Darum
    nenne ich ihn meinen kleinen Buddha. Es gibt Menschen, die lieben die Geschichten über ihn
    mehr als den ganzen Rest, den ich sonst noch erzähle.            (aus Coop-Zeitung)
     

 
    Adventshöck 2010

    Am ersten Adventssonntag trafen sich 25 Vereinsmitglieder am traditionellen Adventshöck
    zu einem regen Gedankenaustausch bei feinen Kuchen, Mandarinen, Schöggeli und Nüssli
    und verschiedenen Getränken. Daneben vergnügte man sich auch bei verschiedenen Spielen.
    Zwischendurch erzählte uns Frau Irma Martin eine schöne und besinnliche Adventsgeschich-
    te, die auch die anwesenden Kinder verstanden. Davor und danach sangen wir noch ein Ad-
    ventslied. Ein gelungener Anlass, wie die Rückmeldungen am Schluss bestätigten.

    Die Fotos von diesem Anlass finden Sie hier.
  
 
    Präimplantationsdiagnostik (PID) 

    Zur PID-Diskussion in Deutschland finden Sie unter der Rubrik "Unterlagen" eine interessan-
    te und lesenswerte Stellungnahme.

 
 
    Weitere Sendungen über geistige Behinderung in Radio und Fernsehen 

    Eine Reihe interessanter Sendungen in Radio und Fernsehen finden Sie auf unserer Homepa-
    ge unter der Rubrik "Unterlagen"
.
 
 

    Behinderungspolitische neueste Mitteilungen:


    Entschiedenes Nein zur 6b IVG-Revision

    Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe DOK lehnt die Abbauvorlage
    des
Bundesrats ab. Die Behindertenorganisationen zählen auf eine Korrektur durch den Bun-
    desrat,
wie sie in einer Medienmitteilung festhalten. (Quelle: Agile)

    AGILE: Vorlage zurück zum Absender

    Die 6b IVG-Revision zielt auf einen völlig einseitigen Abbau bei der Invalidenversicherung ab.
    Und dies in einem noch nie dagewesen Ausmass. Der Dachverband der Behinderten-Selbst-
    hilfe
 wehrt sich gegen diesen Grossangriff auf die Existenz Tausender Versicherter. (Quelle:
    Agile)

    Gleichstellungsrat Egalité Handicap
 
    AGILE sucht neue Mitglieder und eine(n) PräsidentIn für den Gleichstellungsrat Egalité Handi-
 
  cap. Dieses Gremium ist ein nationales Reflexionsforum für Fragen zur Gleichstellung von
    Men
schen mit Behinderung.
 
    Arbeitsmarkt - Behinderung
 
    AGILE hat sein Dossier über die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung ausge-
    baut: mit allgemeinen Informationen zu beruflicher Integration und bestehenden Diskriminie-
    rungen und mit Tipps zur Stellensuche.
 
    BSV - Forschungsbericht BSV «Evaluation des nationalen Projekts IIZ-MAMAC»
 
    Bern, 20.10.2010 - Um die Zusammenarbeit der Institutionen im Bereich der beruflichen Wie-
    dereingliederung zu verbessern, wurde zu Beginn des Jahres 2000 die interinstitutionelle Zu-
    sammenarbeit (IIZ) initiiert. Im Rahmen von IIZ sollte mit MAMAC („Medizinisch-arbeitsmarktli-
    che Assessments mit Case Management“) ein grundlegender Perspektivenwechsel eingeläu-
    tet
werden: Statt wie bis anhin auf institutionelle Zuständigkeiten zu fokussieren, sollten die
    Be
dürfnisse von Personen mit Mehrfachproblemen ins Zentrum gerückt und in gemeinsamen
    As
sessments die Eingliederungschancen eruiert und koordiniert angegangen werden. Ziel der
    von
 BSV und SECO lancierten Evaluation ist es, allfällige Erfolgsfaktoren aus der Vielfalt kan-
    tona
ler MAMAC-Varianten mit ihren verschiedenen Prozessen zu finden. Bundesamt für Sozi-
    alversi
cherungen.
 
    Nationales Projekt zur Reintegration von Arbeitslosen gescheitert
 
    Bern (sda) Ein nationales Projekt, in welchem Arbeitslosen- und Invalidenversicherung sowie
    die Sozialhilfe zusammenarbeiten, soll laut seinen externen Überprüfern nicht in den Kantonen
    verankert werden.
 
    EDI - Eigenständiger IV-Ausgleichsfonds

    Bern, 27.10.2010 - Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Verwaltung des
    Ausgleichsfonds der AHV verabschiedet. Die Verordnungsbestimmungen ergänzen das Bun-
    desgesetz über die Sanierung der IV und ermöglichen so die Einrichtung eines eigenständigen
    IV-Ausgleichsfonds. AHV, IV und EO verfügen künftig über eigene Ausgleichsfonds. Das Ge-
    setz über die Sanierung der IV und die Verordnungsänderung treten per 1. Januar 2011 in Kraft.
 
    BAG - Dialog Nationale Gesundheitspolitik - Wegweiser für Palliative Care in der
    Schweiz
 
    Bern, 22.10.2010 - Bund und Kantone haben gemeinsam die «Nationalen Leitlinien Palliative
    Care» verabschiedet. Erstmals wird damit ein gesamtschweizerischer Konsens erreicht, was
    Palliative Care beinhaltet, wann sie beginnt oder wer sie erbringt. Über 100 Organisationen
    und
Institutionen haben sich daran beteiligt.
 
    Online-Fahrplan lernt sprechen

    Menschen mit Behinderungen profitieren ebenfalls von Neuerungen im SBB-Online-Fahrplan:
    Der bisher in tabellarischer Form dargestellte Fahrplan lässt sich neu auch als Lauftext dar-
    stellen, welcher auf Wunsch als Audiodatei vorgelesen wird. Den gesprochenen Text kann
    man
über alle gängigen Browser abrufen oder als MP3-File für mobile Endgeräte wie Mobilte-
    lefone
herunterladen. Die innovative Funktion hat die SBB in enger Zusammenarbeit mit der
    schwei
zerischen Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung «Zugang für alle»
    www.access-for-all.ch entwickelt und umgesetzt.
 
 

    Entlastung von Eltern
 
    Suchen Sie eine stunden- oder tageweise Entlastung von der Alltagsbewältigung, möchten
    wir Sie daran erinnern, dass es im Aargau seit 15 Jahren einen Entlastungsdienst gibt. Kon-
    takt aufnehmen können Sie telefonisch (062 837 50 20) oder per Mail (info@entlastungs-
    dienst-ag.ch).
 
 

l.b.


  LINARD BARDILL      Liederer            





    Buddhas Garten

    Mein kleiner Buddha - Sie wissen, mein Sohn mit dem Down-Syndrom - kennt den Garten
    wie keiner sonst. Er kennt die Käfer und die Blumen, die Vögel und Schmetterlinge und vor
    allem den Zwetschgenbaum. Auf dem Zwetschgenbaum liegt im Frühling ein Meer von Blü-
    ten, und wenn der Wind kommt, steht mein Buddha im Blütenregen und hascht nach ihnen.
    Im Herbst fallen die Früchte von den Bäumen und hinterlassen auf seiner Hose das Bild ei-
    ner Zwetschgen-Patchwork-Familie. Im Winter steht er unter dem Baum, zieht an einem Ast
    und lässt den Schnee in den Nacken fallen.

    Immer, wenn es im Garten etwas Neues zu entdecken gibt, ist mein kleiner Buddha da und
    begreift. Ich habe ihn in der Frühe überrascht, wie er im kleinen Plastikzelt sass und mit ei-
    ner Grille sprach, die sich verirrt hatte. Bisher hatte ich noch nie eine Grffle im Garten gese-
    hen. Ich hörte nur ihr Zirpen beim Eindunkeln. Nun frage ich mich, welches Lied sie wohl
    heute singt, wovon es handelt und ob sie ihrem Liebsten von der Begegnung mit meinem
    kleinen Buddha berichtet.   
                                             (aus Coop-Zeitung vom 15. Okt. 2008)
 
 
   
    Beistandschaften nach Mass
 
    Das Vormundschaftsrecht weicht dem Erwachsenenschutzrecht. Es erlaubt mehr
    Flexibilität und einen besser dosierten Schutz. Obwohl das neue Recht erst in
    eini
gen Jahren in Kraft tritt, gilt es bereits jetzt, sich mit den anstehende Neuig-
    kei
ten auseinanderzusetzen.
 
    (Text: France Santi)
 
    Massgeschneiderte Lösungen. Das mag wie eine Floskel tönen, ist es aber nicht. Die Revi-
    sion des Vormundschaftsrechts, das in Zukunft Erwachsenenschutzrecht heisst, bringt ef-
    fektiv Veränderungen mit sich, die die Beziehung zwischen Vormund und Mündel tiefgrei-
    fend umgestalten.
 
    An die Stelle der standardisierten Massnahmen Vormundschaft, Beiratschaft oder Bei-   
    standschaft tritt als einzige Massnahme die Beistandschaft. Es sind vier Formen von Bei-
    standschaften vorgesehen, die miteinander kombiniert werden können (s. Kasten). Die Vor-
    teile des neuen Systems: dem Beistand kann ein präziser Auftrag erteilt werden und es
    sind punktuelle Massnahmen möglich, ohne dass die betroffen Person vollständig entmün-
    digt wird. Diese Flexibilität, die im aktuellen System nicht gegeben ist, erlaubt es, die
    Selbstbestimmung von Personen besser zu respektieren. So wird es zum Beispiel möglich,
    dass der Beistand einen Teil des Vermögens und die Rente einer Person verwaltet, diese
    aber die Freiheit behält, ihren Lohn selbst zu verwalten oder abstimmen zu gehen.
 
    Eine andere wichtige Neuerung: Die Revision bedeutet die Abschaffung der ”erstreckten el-
    terlichen Sorge”. Die Eltern werden zu Beiständen wie andere. Oder beinahe, weil für sie
    nämlich administrative Erleichterungen möglich sind. So können sie von der Pflicht befreit
    werden können, ein Inventar zu erstellen oder regelmässig Rechnung abzulegen. Geschwis-
    ter können von diesen Vereinfachungen ebenfalls profitieren. Das neue System ermöglicht
    es also Eltern, ihren Sohn oder ihre Tochter ”nach Mass“ zu unterstützen. Und indem es für
    Familienmitglieder einfacher wird, eine Beistandschaft zu übernehmen – oder auch unter
    sich aufzuteilen – wird nicht zuletzt die Solidarität innerhalb der Familie gestärkt.
 
    Damit diese Massnahmen wirklich auf Mass zugeschnitten werden können, braucht es En-
    tscheidungsinstanzen mit dem nötigen Know-how. Das Gesetz verpflichtet die Kantone in-
    terdisziplinäre Fachbehörden einzurichten. ”Die Professionalisierung dieser Erwachsenen-
    schutzbehörden ist eine der grossen Herausforderungen der Revision. Die Elternverein-
    igungen müssen die aktuellen Vorbereitungsarbeiten der Kantone verfolgen, um die zukünf-
    tige Qualität von Beistandschaftsentscheiden zu sichern“, erklärt Christa Schönbächler von  
    insieme Schweiz. Mit Inkrafttreten des neuen Rechts werden alle bestehenden Beistand-
    schaften neu beurteilt und an das neue Gesetz angepasst. Die Vormundschaften und die
    „erstreckte elterliche Sorge“ werden in einem ersten Schritt automatisch in ”umfassende
    Beistandschaften“ umgewandelt.
 

    Für die Behörden steht noch viel Arbeit an. Was die Eltern und die Vormünder anbelangt,
    empfiehlt es sich, sich möglichst früh über die neuen Beistandschaften zu informieren, um
    zum gegebenen Zeitpunkt mit den Behörden diskutieren zu können. insieme Schweiz wird
    bis Ende Jahr einen kurzen Leitfaden erstellen, der die wichtigsten Elemente dieser Revisi-
    on darlegt.
 
    Die Massnahmen in Kürze
 
    Das im Februar 2009 angenommene Erwachsenenschutzrecht wird nicht vor 2012 oder
    2013 in Kraft treten. Es sieht vier Arten von Beistandschaften vor.
 
    Die Begleitbeistandschaft wird für bestimmte Angelegenheiten mit Zustimmung der Per-
    son eingerichtet, wenn diese begleitende Unterstützung braucht. Sie lässt die Handlungs-
    fähigkeit unberührt.
 
    Die Vertretungsbeistandschaft: Der Beistand vertritt die betroffene Person für bestimmte
    Angelegenheiten. Die Handlungsfähigkeit kann – muss aber nicht – entsprechend einge-
    schränkt werden.
 
    Die Mitwirkungsbeistandschaft: Die hilfsbedürftige Person braucht für bestimmte Hand-
    lungen die Zustimmung des Beistands und ihre Handlungsfähigkeit wird entsprechend ein-
    geschränkt.
 
    Die umfassende Beistandschaft bezieht sich auf alle Angelegenheiten der Personensor-
    ge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs. Diese Beistandschaft ist vergleichbar mit
    den aktuellen Vormundschaften und der erstreckten elterlichen Sorge, die mit dem Inkraft-
    treten des neuen Rechts nicht mehr existieren.
 
    Weitere Informationen unter: www.insieme.ch (Rubrik ”Vormundschaftsrecht“)
 
 

    Österreich: OGH-Urteil stellt Lebensrecht behinderter Menschen in Frage


    Erstmals spricht der Oberste Gerichtshof Eltern die gesamten Lebenshal-tungskosten für
    ein Kind zu, dessen Behinderung während der Schwangerschaft hät-te erkannt werden kön-
    nen. Es haftet das Spital.

    Den ganzen Artikel lesen (Word-Dokument)

 
 

    
UN-Menschenrechtskonventin für behinderte Menschen:
    Warum der Heilige Stuhl Bedenken anmelde
t

    Für alle Menschen mit Behinderungen soll der volle Genuss aller Menschenrechte sicher-
    gestellt werden.

    Die ganze Stellungnahme lesen (Word-Dokument)
 
 
 
    Invalidität: Alles über Renten, Rechte und Versicherungen

    Der neue Beobachter-Ratgeber "Invalidität" berücksichtigt alle Neuerungen der 5. IV-Revi-
    sion, die seit dem 1.1.08 in Kraft ist. Er verhilft im Dschungel der Neuerungen zum Durch-
    blick. Das Handbuch ist leicht verständlich, enthält viele Praxisbeispiele, Tipps, Adressen,
    Links sowie ein ausführliches Glossar und Stichwortverzeichnis. Der Ratgeber kostet 34
    Franken und ist im Buchhandel oder unter www.beobachter.ch/buchshop  erhältlich.
 
 

    Lebensräume insieme

    "Lebensräume insieme" als Beratungsstelle für Menschen mit einer geistigen Behinderung
    und deren Angehörigen und gesetzlichen Vertreter/innen soll in der ganzen Schweiz be-
    kannt werden. Ein Prospekt ist in Bearbeitung, der bei den einschlägigen regionalen Bera-
    tungsstellen aufgelegt werden kann, um an der Basis auf das Angebot "Lebensräume" auf-
    merksam zu machen. Der Prospekt kann ab Mai 08 unter lebensraeume@insieme.ch her-
    untergeladen werden.

    Geplant sind auch eine Reihe von Informationsverantstaltungen - Referate und Work-
    shops an Fachtagungen - , die Carmen Wegmann als Vertreterin von "Lebensräume insi-
    eme" mit bestreiten wird.
 
 
 
    Leistungen IV u. EL für Menschen mit geistiger Behinderung und NFA
  
Übersicht IV und EL


    Die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungsleistungen (EL) sind für
    die meisten Menschen mit geistiger Behinderung von existentieller Bedeutung. Diese So-
    zialversicherungsleistungen gleichen finanzielle Zusatzbelastungen oder auch Einbussen
    aus, die aufgrund der Behinderung entstehen und tragen damit wesentlich zur Chancen-
    gleichheit von behinderten Menschen bei. So ermöglicht die IV Entschädigungen an die
    Pflege und Betreuung (Hilflosenentschädigungen HE). Sie finanziert medizinische Mass-
    nahmen und Hilfsmittel und übernimmt die Mehrkosten bei der beruflichen Erstausbildung.
    Und schliesslich garantiert die IV-Rente (zusammen mit den EL) auch Menschen mit geis-

    tiger Behinderung ein – wenn auch bescheidenes – Grundeinkommen.

    Auswirkungen NFA: Änderungen mit dem Neuen Finanzausgleich

    Wichtige Änderungen ergeben sich für Menschen mit geistiger Behinderung ab 2008. Dies
    als Folge des neuen Finanzausgleichs, der eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und
    Kantonen vornimmt.

    Leistungen, die bisher die IV (also der Bund) erbracht hat, fallen weg. Die Kantone sind neu
    für diese Aufgaben zuständig. Dies betrifft:
    • Alle Beiträge der IV an die Früherziehung und die Sonderschulung von behinderten Kin-
      dern. Im Sinne einer klaren Abgrenzung übernimmt die IV keine Kosten mehr für Logopä-
      die und Psychomotorik (auch nicht als medizinische Massnahmen).
    • Die kollektiven Leistungen der IV (Subventionen) an Wohnheime, Werkstätten und Tages-
      stätten für behinderte Menschen.

    Die Kantone sind verpflichtet, noch für mindestens 3 Jahre (bzw. bis sie ein kantonales
    Behindertenkonzept und ein Sonderschulkonzept erarbeitet haben) die bisherigen Leistun-
    gen der IV zu erbringen.

    Auch bei den EL sind ab 2008 die Zuständigkeiten neu geregelt:
    • Die Kantone sind neu für die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (so-
      wohl bei Heim- wie auch bei NichtheimbewohnerInnen) zuständig.
    • Die Kantone sind zuständig für die Festlegung der jährlichen EL bei HeimbewohnerInnen.
    In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen: Ab 2008 müssen die Kantone dafür sor-
    gen, dass keine behinderte Person wegen dem Aufenthalt in einer Institution Sozialhilfe be-
    nötigt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem neuen Gesetz über die Institutionen (Art. 7

    IFEG).

    Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe auch Unterlagen
 
 
 
     
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